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Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht erlaubt es, einer anderen Person Verantwortung zu übertragen, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen – zum Beispiel wegen Alter, Krankheit oder Unfall. Sie wird oft zwischen Ehepartnern, engen Freunden oder Familienangehörigen erteilt.
Damit eine solche Vollmacht gültig ist, muss sie rechtzeitig erstellt und rechtlich korrekt formuliert werden. 

Risiken einer Vorsorgevollmacht
Trotz vieler Vorteile gibt es auch Risiken. Eine bevollmächtigte Person könnte:

  • die Vollmacht missbrauchen, z. B. Geld für eigene Zwecke verwenden
  • durch fahrlässiges Verhalten dem Vollmachtgeber schaden und haftbar werden

Wichtig ist, zwischen einer Vollmacht mit Innenverhältnis (nur intern gültig) und Außenverhältnis (auch gegenüber Dritten wirksam) zu unterscheiden.

Was passiert nach dem Tod des Vollmachtgebers?
Die Vollmacht kann auch über den Tod hinaus gelten. Doch es kommt auf den Einzelfall an – vor allem dann, wenn der Bevollmächtigte nicht Alleinerbe ist.

Nach dem Tod gelten bestimmte Rechte für die Erben:

  • Auskunftspflicht: Der Bevollmächtigte muss Rechnungen und Belege zeigen
  • Herausgabe persönlicher Gegenstände
  • Schadensersatz, wenn Fehler gemacht wurden

Diese Rechte können alle Mitglieder einer Erbengemeinschaft einzeln einfordern – nicht nur gemeinsam.

Sonderfall: Ehepartner
Wenn Ehegatten sich gegenseitig bevollmächtigen, geht die Rechtsprechung meist davon aus, dass sie keine Kontrolle durch andere Erben wünschen. Besonders, wenn die Vollmacht lange bestand und nicht hinterfragt wurde.
Aber: Bei Zweifeln an der Zuverlässigkeit oder dem geistigen Zustand des überlebenden Ehegatten kann es anders aussehen – dann haben Erben wieder Rechte.

Erben und Beweise
Gerade bei Pflege durch Freunde oder Bekannte ist Streit vorprogrammiert. Pflege kostet Geld – wenn dieses vom Konto des Vollmachtgebers abgehoben wurde, muss der Bevollmächtigte Beweise liefern:

  • Kontoauszüge 
  • Quittungen 
  • Dokumentation der Verwendung 

Fehlen diese Nachweise, muss er das Geld zurückzahlen. Auch Schenkungen müssen belegt werden.

Schriftliche Zusatzvereinbarungen
Um Streit zu vermeiden, können Zusatzvereinbarungen getroffen werden – außerhalb der Vollmacht. Diese regeln zum Beispiel:

  • Haftung des Bevollmächtigten
  • Aufwandsentschädigung
  • klare Anweisungen zur Vermögensverwendung

Solche Vereinbarungen sollten schriftlich festgehalten werden – sie sind auch gegenüber den Erben rechtsgültig.

Fazit
Eine Vorsorgevollmacht ist wichtig, sollte aber mit Umsicht erstellt und durch klare Regeln ergänzt werden. Sie kann auch nach dem Tod weitreichende Folgen haben – vor allem finanziell. 

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