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Vorabinformation: Zuschüsse

Muster-Antrag NRW-Soforthilfen

NRW-Soforthilfe 2020 für Unternehmen im Zuge der Corona-Krise

Um den Schaden für Unternehmen in Folge der Corona-Krise in Grenzen zu halten, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm beschlossen, dass von der Landesregierung NRW noch zusätzlich erweitert wurde. Diese Soforthilfen können von betroffenen Unternehmen ab heute (Freitag, den 27.3.2020) online beantragt werden.

Anträge müssen über die Webseiten der Landesregierung unter www.wirtschaft.nrw/corona gestellt werden.

Zur Information vorab bieten wir Ihnen einen Musterantrag zum Download an.
Musterantrag-Soforthilfen-NRW (PDF)

Wer das Soforthilfe-Programm beantragen kann, wie hoch die Förderung ausfällt und weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums unter folgendem Link: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

Sollten Sie Fragen zu den Soforthilfen haben oder Hilfe bei der Antragsstellung benötigen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.


Sie haben Fragen rund um dieses Thema Finanzhilfen durch die Bundesregierung?

Wenden Sie sich gerne an Ihren Ansprechpartner für Steuerberatung:
Andre Reischert

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