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Verkürzte Nutzungsdauer bei Immobilien

Vermieter können ihre Immobilien schneller abschreiben und so Steuern sparen.

Ein neues Urteil ermöglicht es Immobilieneigentümern, ihre Gebäude schneller von der Steuer abzusetzen. Bisher war eine Abschreibung von 2% pro Jahr üblich, was einer Gesamtnutzungsdauer von 50 Jahren entspricht. Dank eines aktuellen Gerichtsurteils können Vermieter nun eine kürzere Nutzungsdauer nachweisen und so jährlich höhere Abschreibungen geltend machen. 

Ein Online-Gutachten reicht dabei aus, um die Restnutzungsdauer einer Immobilie zu ermitteln. Das Finanzgericht Köln bestätigte damit eine frühere Entscheidung des Bundesfinanzhofs. 

So funktioniert es: 

  • Kürzere Nutzungsdauer: Vermieter können durch ein Gutachten nachweisen, dass ihre Immobilie aufgrund von Alter oder Zustand eine kürzere Nutzungsdauer hat. 
  • Höhere Abschreibung: Je kürzer die Nutzungsdauer, desto höher ist der jährliche Abschreibungsbetrag. 
  • Steuerersparnis: Durch höhere Abschreibungen sinkt der steuerpflichtige Gewinn und somit die zu zahlende Steuer. 

Warum ist das wichtig? 

  • Mehr Geld für Vermieter: Durch die Steuerersparnis bleibt mehr Geld für Reparaturen, Modernisierungen oder andere Investitionen. 
  • Einfachere Handhabung: Ein Online-Gutachten ist eine unkomplizierte und kostengünstige Möglichkeit, die Nutzungsdauer zu ermitteln. 

Fazit:
Vermieter, die eine ältere Immobilie besitzen, sollten prüfen, ob sie von dieser neuen Regelung profitieren können. Eine Überprüfung der Nutzungsdauer kann sich lohnen, um unnötig hohe Steuern zu vermeiden. 

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