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Verbrauchsteuer bezüglich Tabakwaren: Deutschland muss seine Vorschriften ändern

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Die Europäische Kommission hat Deutschland offiziell aufgefordert, seine Verbrauchsteuervorschriften bezüglich Tabakwaren zu ändern, die von Privatpersonen in kleinen, nichtgewerblichen Postsendungen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat versandt werden.

Gemäß derzeit geltendem Recht wird auf Tabakwaren, die von Privatpersonen in nichtgewerblichen Postsendungen aus anderen Mitgliedstaaten versandt werden, Verbrauchsteuer erhoben. Die Waren dürfen dem Empfänger jedoch wegen des fehlenden Steuerzeichens nicht ausgehändigt werden, das beantragt und angebracht werden muss, bevor die Waren in deutsches Hoheitsgebiet gelangen. Die Waren werden folglich beschlagnahmt und vernichtet.

Nach Dafürhalten der Kommission verstoßen die systematische Beschlagnahme und anschließende Vernichtung von Waren ohne die Berücksichtigung der Umstände im Einzelfall gegen den im EU-Recht verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme. Sollte die EU-Behörde binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kann sie Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagen.

Europäische Kommission, PM vom 10.12.2015


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