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Umsatzbesteuerung von Ausfuhren: Bundesrechnungshof hofft auf bessere Kontrollpraxis

Nach Beanstandungen des Bundesrechnungshofes (BRH) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) angekündigt, Defizite bei der Umsatzsteuerkontrolle von Ausfuhrlieferungen beheben zu wollen. Der Bundesrechnungshof hat angekündigt zu verfolgen, ob sich die Kontrollpraxis der Steuerbehörden tatsächlich verbessert.

Bei der Umsatzbesteuerung von Ausfuhrlieferungen bestehe ein Betrugsrisiko, wenn vermeintlich in einen Drittstaat exportierte Waren tatsächlich in der Europäischen Union blieben, erläutert der BRH. Das BMF greife dies auf, indem es Defizite bei der Umsatzsteuerkontrolle von Ausfuhrlieferungen gemeinsam mit den Ländern angehen wolle. Ziel sei es insbesondere, den Datenaustausch zwischen Steuerbehörden und Zoll zu verbessern.

Die deutsche Wirtschaft habe 2013 Waren für mehr als 470 Milliarden Euro in Länder außerhalb der Europäischen Union (Drittstaaten) exportiert, führt der Rechnungshof aus. Solche Ausfuhrlieferungen seien von der Umsatzsteuer befreit, wenn die Waren in Drittstaaten gelangten. Betrug sei möglich, wenn Unternehmer die Steuerbefreiung in Anspruch nähmen, die Waren aber nur vermeintlich in einen Drittstaat ausführten. Deshalb müssten die Steuerbehörden in Zusammenarbeit mit dem Zoll kontrollieren, ob die Lieferungen tatsächlich in einen Drittstaat gelangen.

Der Bundesrechnungshof stellte jedoch fest, dass es bei der Kontrolle von Ausfuhrlieferungen Mängel gibt. Unzureichend sei insbesondere der Datenaustausch zwischen Steuerbehörden und Zoll gewesen. Das habe dazu beigetragen, dass die Steuerbehörden der Länder nicht genug für die Betrugsrisiken bei Ausfuhrlieferungen sensibilisiert waren. Nach Einschätzung des Bundesrechnungshofes hätten sie Betrugsfälle allenfalls zufällig entdecken können.

Das BMF habe das Betrugsrisiko anerkannt und eingeräumt, dass ein systematischer Kontrollansatz bei Ausfuhrlieferungen bislang fehlt. Es habe die Feststellungen des Bundesrechnungshofes zum Anlass genommen, die Länder nochmals auf das Steuerausfallrisiko hinzuweisen. Es wolle mit ihnen zusammen die Kontrolle bei Ausfuhrlieferungen verbessern. Ein mögliches Instrument solle dabei vor allem ein besserer automationsgestützter Datenabgleich zwischen Zoll und Steuerbehörden sein.

Bundesrechnungshof, PM vom 02.12.2014


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