Was sind Steuerfreibeträge?
Steuerfreibeträge sorgen dafür, dass bestimmte Teile deines Einkommens nicht versteuert werden müssen. Sie verringern die Lohn- oder Einkommensteuer, die du zahlen musst.
Es gibt drei Arten von Freibeträgen:
Automatisch berücksichtigte Freibeträge:
Diese sind bereits im Lohnsteuertarif enthalten. Du musst nichts tun – dein Arbeitgeber berücksichtigt sie automatisch. Dazu zählen:
- Grundfreibetrag: In 2025 sind die ersten 12.096 Euro deines Einkommens steuerfrei.
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Wenn du angestellt bist, werden pauschal 1.230 Euro für Werbungskosten angerechnet.
- Sonderausgaben-Pauschbetrag: Für Ledige 36 Euro, für Ehepaare 72 Euro.
- Kinderfreibetrag: Wirkt sich nur auf die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag aus – nicht direkt auf die Lohnsteuer.
Personen- oder einkunftsbezogene Freibeträge:
Diese gelten nur für bestimmte Gruppen, zum Beispiel:
- Altersentlastungsbetrag für ältere Arbeitnehmer
- Versorgungsfreibetrag für Pensionäre
Freibeträge auf Antrag beim Finanzamt:
Wenn du hohe Ausgaben hast (z. B. Fahrtkosten, Unterhaltszahlungen), kannst du beim Finanzamt einen Freibetrag beantragen. Das lohnt sich meist nur, wenn die Ausgaben mehr als 600 Euro pro Jahr betragen. Der Freibetrag wird dann als elektronisches Merkmal (ELStAM) gespeichert. Wichtig: Du musst in diesem Fall eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Kinderfreibetrag im Detail
Der Kinderfreibetrag beträgt im Jahr 2025:
- 3.336 Euro pro Elternteil (halber Freibetrag)
- 6.672 Euro pro Kind bei gemeinsamer Veranlagung Dazu kommt noch der BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) in Höhe von 1.464 Euro (bzw. 2.928 Euro gemeinsam).
Gesamt: Bei einem halben Kinderfreibetrag 4.800 Euro, bei einem ganzen 9.600 Euro.
Steuerfreibeträge und Sozialversicherung
Achtung: Freibeträge gelten nicht für die Sozialversicherung. Für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zählt dein Bruttoarbeitsentgelt ohne Abzüge.
Rechtliche Grundlagen
Die Regelungen zu Freibeträgen stehen im Einkommensteuergesetz (§ 39a EStG). Sobald ein Freibetrag als ELStAM gespeichert ist, bist du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet (§ 46 EStG).
Gut zu wissen
Der Grundfreibetrag wurde für 2024 rückwirkend erhöht. Das wurde bereits in der Lohnabrechnung für Dezember 2024 berücksichtigt. Aktuell prüft das Bundesverfassungsgericht, ob die bisherigen Freibeträge für 2023 und 2024 verfassungsgemäß sind.