Von der Steuererklärung über den Steuerbescheid bis hin zu einem möglichen Rechtsbehelf soll das Steuerverfahren ab 2017 vollständig elektronisch erledigt werden können. Der Bundesrat hat am 17.06.2016 einem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages zugestimmt.
Eine Verpflichtung zur elektronischen Abwicklung von Steuerangelegenheiten ist dabei nicht vorgesehen. Papierbelege – wie beispielsweise Spendenquittungen – müssen künftig nicht mehr eingereicht werden, sondern sind nur noch aufzubewahren.
Wird eine Steuererklärung verspätet eingereicht, droht künftig ein Zuschlag. Dieser orientiert sich an der Höhe der festgesetzten Steuer. Er beträgt mindestens 25 Euro für jeden angefangenen Monat der Verspätung. Steuerpflichtige sollen jedoch nunmehr zwei Monate länger Zeit haben, um ihre Steuererklärung einzureichen.
Der verstärkte Einsatz der Informationstechnologie und der zielgenauere Ressourceneinsatz sollen die Wirtschaftlichkeit und Effizienz des Steuerverfahrens steigern. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift und Verkündung vorgelegt.
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Steuerberater und Diplom-Kaufmann Matthias Brinkmann