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Gute Gründe für einen Steuerberaterwechsel


Fühlen Sie sich bei seinem Steuerberater in guten Händen oder sind Sie vielleicht mit der geleisteten Beratung unzufrieden? Gestaltet sich die Kommunikation mit dem Berater schwierig oder fehlt Ihnen gar der persönliche Ansprechpartner, der immer für Sie erreichbar ist?

Würden Sie gerne Ihre Unterlagen digital einreichen und Dokumente online abrufen, aber Ihr Steuerberater arbeitet nur analog?

Es gibt viele Gründe, um mit dem Gedanken zu spielen den Steuerberater zu wechseln. Und doch scheuen viele Unternehmer und Privatpersonen diesen Schritt. Dabei ist der Steuerberaterwechsel ganz einfach und risikolos.

MITTEILUNG AN DEN VORBERATER

Teilen Sie Ihrem alten Steuerberater Ihre Wechselabsicht mit.

BEGLEICHEN OFFENER HONORARRECHNUNGEN

Bei noch offenen Rechnungen kann es zu Verzögerungen beim Steuerberaterwechsel kommen, weil der Altberater Unterlagen und Daten als Sicherheit einbehält. Begleichen Sie daher vor dem Beraterwechsel alle offenen Rechnungen.

VOLLMACHTWECHSEL

Widerrufen Sie dem alten Steuerberater die erteilten Vollmachen und stellen uns die nötigen Vollmachen neu aus.

ÜBERGABE

Übergeben Sie uns alle vorliegenden Unterlagen, die wir zur Ausübung des Mandates benötigen. Alles Weitere besorgen wir uns vom Vorberater. Sie müssen sich um nichts Weiteres kümmern.

WAS SIE NOCH WISSEN SOLLTEN BEVOR SIE DEN STEUERBERATER WECHSELN

Verschwiegenheit – Auch nach dem Steuerberaterwechsel ist der Altberater zur Verschwiegenheit verpflichtet. Bei einem Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht, hätte dies straf- und berufsrechtliche Konsequenzen.

Haftungsansprüche – Auch nach Beendigung der Beratungstätigkeit bleibt die Haftung des Vorberaters für potenzielle Vermögensschäden bestehen. Denkt der neue Steuerberater Haftungsansprüche auf, die durch den alten Berater verursacht wurden, so können sie selbstverständlich ihren Anspruch gegen ihn durchsetzen.

WIR HELFEN IHNEN BEIM STEUERBERATERWECHSEL


Wenn Sie sich für einen Wechsel zu unserer Kanzlei entschieden haben, sind wir Ihnen gerne bei allen nötigen Schritten behilflich. Wir garantieren Ihnen einen reibungslosen und sicheren Übergang.

Ja – Sie haben freie Steuerberaterwahl. Wen Sie mit der Abwicklung ihrer steuerlichen Pflichten beauftragen, steht Ihnen vollkommen frei. Wenn sie mit den Leistungen Ihres Steuerberaters unzufrieden sind oder das Vertrauen in ihn verloren haben, können sie jederzeit wechseln.

Ja – Solange Sie keine gesonderten Kündigungsfristen vereinbart haben, können Sie den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Solche Kündigungsfristen sind für den Berufsstand der Steuerberater eher unüblich und daher eine absolute Ausnahme.

Ja – Ein Beraterwechsel kann zum Ende jedes Kalendermonats erfolgen.

Nein – Sofern keine offenen Honoraransprüche vorliegen kann der Vorberater keine Unterlagen und Daten einbehalten. Er ist zu einer reibungslosen Übergabe verpflichtet.

Nein – Das Finanzamt wird einem Steuerberaterwechsel nicht im Wege stehen. Sofern die nötigen Vollmachten vorliegen wird es keine Probleme mit dem Finanzamt geben.

Die bestehende Vollmacht für den Vorberater wird widerrufen. Das Finanzamt wird diesem Widerruf problemlos folgen. Stattdessen wird eine neue Beratervollmacht hinterlegt.

Sie haben einen Herausgabeanspruch auf alle ihre Unterlagen, die sich zum Zeitpunkt des Beraterwechsels noch bei ihrem Altberater befinden. In der Regel wird dieser die Unterlagen auch bereitwillig herausgeben, wenn nicht noch offene Honorarrechnungen vorliegen. Wenn Sie wünschen kümmern wir uns um die Unterlagenübergabe.

Es besteht die Möglichkeit, dass wir bereits angefangene Arbeiten übernehmen. Allerdings steht dem Vorberater für die geleisteten Arbeitsstunden ein Honorar zu. Wir empfehlen aus Kostengründen bereits begonnene Tätigkeiten von Vorberater schnellstmöglich fertig stellen zu lassen und erst dann den Beraterwechsel zu vollziehen.

Ja – Alle gängigen Softwareprogramme für Steuerberater besitzen Schnittstellen, die einen problemlosen Datenimport, auch aus Fremdsoftware, ermöglichen.

Steuerberatung & Rechtsberatung Krefeld

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