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Schwelle bei geringwertigen Wirtschaftsgütern wird auf 800 Euro angehoben

Tablet geringwertiges Wirtschaftsgut

Die Koalitionspartner der Bundesregierung haben sich auf eine Anhebung der Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von bisher 410 auf 800 Euro geeinigt. Anschaffungen unterhalb dieser Grenze müssen ab 2018 nicht mehr über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Die Regierung verspricht sich davon eine Erleichterung für den Mittelstand.

Bisher müssen Wirtschaftsgüter über 410 Euro Anschaffungswert in Unternehmen über fünf Jahre oder länger abgeschrieben werden. Den genauen Zeitraum kann man für das jeweilige Wirtschaftsgut der AfA-Tabelle entnehmen. Ebenso sind mit der mehrjährigen Abschreibung weitreichende Aufzeichnungspflichten verbunden. Lediglich Güter unter 410 Euro können vollständig im Anschaffungsjahr steuermindernd als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Diese Grenze wurde von der Bundesregierung nun erstmals seit über 50 Jahren angepasst. Bereits im Februar herrschte in der Koalition zwischen CDU und SPD Einigung über eine Neuregelung des bisherigen Schwellenwerts. Auf den Betrag von 800 Euro haben sich die Regierungsparteien nun auch festgelegt.

Mit der Neuregelung, die ab dem 1.1.2018 in Kraft treten wird, will man die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter den betrieblichen Realitäten anpassen und so vor allem kleine bis mittelständische Unternehmen entlasten. Durch die annähernde Verdopplung der Schwelle können Unternehmen nun auch höherwertige Anschaffungen wie Smartphones und Tablets direkt vollständig abschreiben.

„Eine Anpassung ist dringend erforderlich, um geringwertige Güter der heutigen Zeit wie Smartphones und Tablets, abschreiben zu können“, heißt es seitens der Bundesregierung.

Bundeswirtschaftsministerin Zypries lobt das Zustandekommen der Einigung: „Es ist uns gelungen, kleine Mittelständler und Handwerksbetriebe konkret von Bürokratie und Kosten zu entlasten. Das fördert Investitionen und tut der Wirtschaft gut.“


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