Schenkungssteuer
Was ist die Schenkungssteuer?
Die Schenkungssteuer fällt an, wenn jemand zu Lebzeiten Vermögen an eine andere Person überträgt. Sie ergänzt die Erbschaftssteuer und richtet sich nach der Verwandtschaftsbeziehung zwischen Schenker und Beschenktem. Je enger die Beziehung, desto höher die Freibeträge und niedriger die Steuer.
Gesetzliche Grundlage
Die Schenkungssteuer ist im Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) geregelt. Zusätzlich gibt es die Erbschaftsteuer-Richtlinien (ErbStR 2019) mit amtlichen Hinweisen und Rechenbeispielen zur Steuerberechnung.
Wann fällt Schenkungssteuer an?
Freigebige Zuwendung
Eine Schenkung liegt vor, wenn:
✔Der Beschenkte durch die Schenkung finanziell besser dasteht.
✔Der Schenker freiwillig und ohne Gegenleistung handelt.
Die Bereicherung wird nach dem Verkehrswert des Geschenks berechnet. Auch wenn der Schenker keine rechtliche Verpflichtung zur Übergabe hat, wird sie steuerlich erfasst.
Beispiele für steuerpflichtige Schenkungen:
✔Geld- oder Sachgeschenke ohne Gegenleistung
✔Übertragung von Immobilien oder Unternehmensanteilen
✔Schenkungen zwischen Ehepartnern oder Lebenspartnern
Steuerbefreit ist jedoch die Übertragung eines Familienheims zwischen Ehe- oder Lebenspartner
Weitere steuerpflichtige Schenkungen
Auch andere Vorgänge können als Schenkung gelten, z. B.:
✔ Erhalt von Vermögen durch eine Auflage oder Bedingung
✔ Schenkungen im Zuge einer Gütergemeinschaft bei Ehepartnern
✔ Abfindungen für einen Erbverzicht
✔ Vermögensübertragungen durch Stiftungen
✔ Übertragung von Gesellschaftsanteilen unter dem tatsächlichen Wert
In bestimmten Fällen muss nicht einmal der Wille zur Schenkung vorliegen, damit die Steuerpflicht greift.
Fazit
Die Schenkungssteuer sorgt dafür, dass größere Vermögensübertragungen zu Lebzeiten besteuert werden. Je nach Verwandtschaftsverhältnis gibt es jedoch hohe Freibeträge, und manche Schenkungen sind steuerfrei. Es lohnt sich, Schenkungen rechtzeitig zu planen, um die Steuerlast zu optimieren.