Erklärte, aber mangels elektronischer Mitteilung nicht angesetzte Renteneinkünfte: Keine Korrektur nach § 129 AO
Das Finanzamt darf keine steuererhöhende Korrektur nach § 129 AO vornehmen, wenn es im ursprünglichen Steuerbescheid erklärte Renteneinkünfte deshalb außer…