Neuerungen bei Photovoltaikanlagen
Ertragsteuer:
Erträge aus kleinen Photovoltaikanlagen bis zu 30 kWp sind schon ab 2022 steuerfrei. Dies gilt für Einfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien. Bei Mehrfamilienhäuser darf die Anlage 15 kWp pro Wohneinheit nicht überschreiten.
Umsatzsteuer:
Ab 2023 Null-Steuersatz auf die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen (Leistung muss durch einen einzelnen Anlagenbauer erbracht werden. Dies soll auch auf Stromspeicher gelten)
Das Gesetz muss am 16.12.2022 noch durch den Bundesrat bestätigt werden.
Im Einzelfall stehen wir Ihnen natürlich gerne beratend zur Seite.