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Photovoltaik- und KWK-Anlagen: Bundesfinanzministerium informiert über umsatzsteuerrechtliche Behandlung

In einem aktuellen Schreiben behandelt das Bundesfinanzministerium (BMF) die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Photovoltaik- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK). Zudem geht es in dem Schreiben um die Abschaffung des Eigenverbrauchsbonus nach § 33 Absatz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) durch die EEG-Novelle zur Photovoltaik 2012 ein.

Das BMF behandelt in seinem Schreiben zunächst die umsatzsteuerliche Behandlung neuer Photovoltaik-Anlagen, also solcher Anlagen, die seit dem 01.04.2012 in Betrieb genommen worden sind. Thematisiert wird unter anderem der Vorsteuerabzug des Anlagenbetreibers, die umsatzsteuerliche Behandlung bei Verwendung des dezentral verbrauchten Stroms für nichtunternehmerische Zwecke sowie die Bemessungsgrundlage (§ 10 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz). Auch in Bezug auf die KWK-Anlagen ist die Verwendung selbst erzeugter Wärme für nichtunternehmerische Zwecke Thema des BMF-Schreibens. Auch geht das Ministerium auf die umsatzsteuerliche Behandlung bei verbilligter Abgabe von Wärme an nahe stehende Personen ein.

Das ausführliche Schreiben steht auf den Seiten des Ministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik „Aktuelles/BMF- Schreiben“ als pdf-Datei zum Download zur Verfügung.

Bundesfinanzministerium, Schrieben vom 19.09.2014, IV D 2 – S 7124/12/10001-02


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