Online Akte

Offener Brief an die Landtagsabgeordneten

Landtag NRW

Sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordneten,

wir möchten in der gebotenen Kürze Ihnen ein Feedback von der Basis geben und auf Probleme hinweisen, die kurzfristig gelöst werden müssten, um eine wirksame Unterstützung der krisenbelasteten Unternehmen zu erreichen.

Wir schreiben Sie vier an, weil Mönchengladbach, Moers und Krefeld unsere Tätigkeitsbereiche sind. Herrn Hübner kenne ich persönlich. Herr Klenner hatte auch bereits entsprechenden Kontakt zu unserem Mandanten W. Hecking.

Wir sind eine mittelständische Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei mit Mandanten aus nahezu allen Wirtschaftsbereichen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen sind erheblich. Wir sind sehr bemüht unseren Mandanten die von der Politik zugesagten und notwendigen Unterstützungen zu verschaffen und stoßen dabei auf drei Problembereiche, die uns überraschen und die kurzfristig abgestellt werden könnten.

I. Antrag auf Hilfskredite über die Banken – insbesondere Sparkassen

Nach intensiven Telefonaten mit allen ortsansässigen Banken müssen wir feststellen, dass die Sachbearbeiter bei den Banken auf die Krisenbewältigung nicht eingestellt werden. Die Kenntnis über Fördermittel sind gänzlich nicht vorhanden. Ich denke es fehlt bei den Banken an einem wirksamen Krisenmanagement.

Empfehlung: Hier sollten insbesondere die Sparkassen durch die Kommunalpolitik veranlasst werden entsprechende Task Force zu bilden. Mitarbeiter müssen aus dem Urlaub zurückgeholt werden. Sachbearbeiter müssen in die Kreditabteilung verlagert werden. Kurz: es muss eine Lösung für den Ansturm auf Kreditanträge erarbeitet werden.

Ein Bankmitarbeiter gab uns die Information, dass trotz 80 % oder 90 % oder sogar nur 95 % Landesbürgschaft die Banken die Kreditanträge „normal“ prüfen werden und jeder Banksachbearbeiter max. 3 Anträge am Tag prüfen kann.

Empfehlung: Es wäre zu klären, ob die strengen Regeln nach Basel I – III ausgesetzt werden und die Banken so in die Lage versetzt werden ein Kreditantrag sehr kurzfristig zu genehmigen ohne die sonst übliche Bearbeitungsdauer. Ansonsten würde das Versprechen der Landesbanken, die Anträge innerhalb von 72 Stunden zu prüfen, verpuffen.

II. laufende Bürgschaftskredite

Es gibt Mandate mit laufenden Förderkrediten der NRW Bank oder der KfW Bank. Diese Unternehmen sind ja offensichtlich in der Vergangenheit bereits für förderungswürdig befunden worden. Tilgungsraten sind üblicherweise am Quartalsende, also Ende März fällig.

Empfehlung: Die Tilgungsraten und Zinsraten für die bestehenden Kredite sollten generell für dieses und nächstes Quartal ausgesetzt werden

III. Zahlungsmoral der Kommunen

Es ist schon immer so, dass die Kommunen, auf jeden Fall die Stadt Krefeld und die Stadt Moers, eine sehr schlechte Zahlungsmoral haben.

Aktuell verhält sich die Stadt Krefeld anscheinend in dramatischer Weise unsolidarisch. Zahlungen werden noch länger als sonst verzögert.

Liefer- und Dienstverträge, die aktuell wegen Schließungen von öffentlichen Einrichtungen ausgesetzt werden, müssen vertragskonform bezahlt werden. Oftmals liegen laufende Verträge vor, die zu Recht keine Aufhebung vorsehen. Der Auftragnehmer kann sich seine Mitarbeiter oftmals auch nicht mit sofortiger Wirkung entledigen und muss seine laufenden Kosten (Miete etc.) ebenfalls bezahlen.

Empfehlung: Die Gemeinden müssen ihren Beitrag zur Solidarität leisten und alle berechtigten Zahlungsansprüche in dieser Situation überpünktlich und verlässlich ausgleichen. Hier muss Druck auf die Lokalpolitik ausgeübt werden

IV. Kein Kurzarbeitergeld für geringfügig Beschäftigte

Es gibt etliche Wirtschaftsbereiche, die sehr umfangreiche oder sogar ganz überwiegend mit geringfügig/kurzfristig Beschäftigten arbeiten. So z.B. Landwirtschaft, Gastronomie, Gebäudereinigung, Sicherheitsdienste, aber auch teilweise Handwerk und Event-Agenturen. Die Politik hat zu Recht in den vergangenen Jahren dafür gesorgt, dass geringfügig Beschäftigte die gleichen Rechte haben wie sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Deswegen kann keineswegs die Aushilfe in der Coronakrise einfach gekündigt oder auf Nullstunden gesetzt werden.

Es ist nicht vorgesehen Kurzarbeitergeld für „Aushilfen“ zu beantragen. Kurzarbeitergeld gilt nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

Empfehlung: Hier müsste eine temporäre Sonderregelung für das Kurzarbeitergeld geschaffen werden, so dass auch geringfügig und kurzfristig Beschäftigte in Kurzarbeit geschickt werden dürfen und ein entsprechender Erstattungsanspruch gegenüber der Agentur für Arbeit besteht.

Soweit unser kurzes Feedback.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung


Antwort der Landtagsabgeordneten Britta Oellers:

Download: Übersicht von bereits eingeleiteten Maßnahmen (PDF)

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