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Nordrhein-Westfalen liefert über 100.000 Hinweise auf Steuerhinterziehung an europäische Länder

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Die Steuerfahndung von Nordrhein-Westfalen hat europäischen Staaten am 05.08.2016 drei Datenpakete mit Hinweisen auf Steuerhinterziehung zur Verfügung gestellt. Wie die Finanzverwaltung des Landes mitteilt, enthalten die Pakete mehr als 100.000 Kontodaten von Bürgern dieser Länder bei Banken in Luxemburg und der Schweiz. Zu den Informationen, die die dortigen Behörden nun beim Bundeszentralamt für Steuern abrufen könnten, gehörten außerdem Beratungsunterlagen einer Bank, die auf eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung hinweisen könnten.

„Mit der erneuten Datenlieferung zeigt Nordrhein-Westfalen, dass wir den automatischen Informationsaustausch schon vor seinem Inkrafttreten praktizieren und alle Möglichkeiten nutzen, mit den Steuerfahndungen unserer europäischen Nachbarn zu kooperieren“, sagte der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD). „Die Aktion beinhaltet auch eine wichtige Botschaft an die Steuerhinterzieher: Immer mehr Verstecke für ihr Schwarzgeld fliegen auf. Weltweit steigt die Gefahr für sie, entdeckt zu werden.“

Allein auf einer Festplatte, die der Steuerfahndung Wuppertal anonym zugesendet wurde, befanden sich nach Angaben der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung fast 160.000 Kontoinformationen von Bürgern aus Deutschland und 19 anderen europäischen Staaten bei einer luxemburgischen Bank. Den Löwenanteil mit mehr als 54.000 Fällen bearbeiteten seitdem die Steuerfahndungen aus Nordrhein-Westfalen und den anderen Bundesländern. Auf Belgien und Frankreich entfielen jeweils mehr als 40.000 Kontoangaben, die die dortigen Steuerbehörden jetzt abrufen könnten.

Ein zweites Paket bestehe aus Angaben vor allem über Stiftungen und Briefkastenfirmen bei einer Schweizer Bank, die sieben Länder betreffen. Die Daten habe die Steuerfahndung kostenlos von den französischen Kollegen erhalten. Es handele sich um eine Ergänzung zu einer früheren Datenlieferung des Whistleblowers Hervé Falciani. Außerdem könnten die europäischen Finanzbehörden in einer dritten Lieferung noch ergänzende Vertriebsinformationen einer Großbank abrufen, die ihnen Hinweise auf eine mögliche Beihilfe zur Steuerhinterziehung geben könne.

Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen, PM vom 05.08.2016


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