Unsere umfassende Rechtsberatung
Neben unseren Spezialgebieten in den Bereichen Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Erbrecht bietet die St-B-K eine umfassende Rechtsberatung in sämtlichen Bereichen des Wirtschaftsrechts an. Dazu zählt unter anderem das Arbeitsrecht, Immobilien-, Miet- und Pachtrecht sowie das allgemeine Vertragsrecht. Darüber hinaus umfasst unser Leistungsangebot aber auch die Forderungsdurchsetzung sowie Abwehr von Forderungen Dritter, außergerichtlich und vor Gericht.
Gerne vertreten wir Sie in sämtlichen Bereichen und setzen Ihre Forderung auch im Wege der Zwangsvollstreckung durch.
Gesellschaftsrechtliche Fragen stellen sich nicht nur bei der Wahl einer Gesellschaftsform im Rahmen der Unternehmensgründung. Auch während des laufenden Geschäftsbetriebes werden unternehmerische Entscheidungen getroffen und umgesetzt. Geschäftsführer oder Prokuristen werden bestellt oder abberufen, Gesellschaftsanteile oder ganze Unternehmen werden übertragen, Unternehmen werden umgewandelt oder verschmolzen oder das Gesellschaftskapital wird erhöht.
Die St-B-K verfügt in all diesen Rechtsbereichen über die entsprechende Expertise. Das trifft sowohl für den Kernbereich des Gesellschaftsrechts als auch für sämtliche in Verbindung stehende Rechtsgebiete zu. So etwa bei Haftungsfragen eines Geschäftsführers, der Vermeidung einer Insolvenz, der Vorkehrungen hinsichtlich der Unternehmensnachfolge sowie bei steuerlichen Auswirkungen von sämtlichen wirtschaftlichen Entscheidungen.
Das Vertragsrecht umfasst alle Regelungen, die das Zustandekommen eines Vertrages und die Wirkungen von Verträgen betreffen. Ebenso regelt das Vertragsrecht, wie im Fall von Schlechtleistungen, Mängeln und anderen Vertragsstörungen zu verfahren ist.
Sorgfältig ausgestaltete Verträge sind von großer Wichtigkeit. Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung Ihrer Verträge von A bis Z. Egal ob Gesellschaftsvertrag, Arbeitsvertrag, Miet- und Kaufvertrag, Erbvertrag, Ehevertrag oder Bürgschaft – unsere Anwälte besitzen Erfahrung in vielfältigen Bereichen.
Jeder Vertrag ist bindend. Bevor Sie einen von Dritten ausgearbeiteten Vertrag unterzeichnen, sollten Sie sicher gehen, dass er nicht zu Ihrem Nachteil gestaltet ist. Wir überprüfen die einzelnen Vertragsbedingungen Ihrer Verträge für Sie. So lassen sich spätere Rechtsstreitigkeiten schon im Vorfeld vermeiden.
Werden die vertraglichen Vereinbarungen nicht eingehalten, so kommt es nicht selten zur Klage, um die Erfüllung des geschlossenen Vertrages gerichtlich geltend zu machen. Unsere Anwälte vertreten sie bei Vertragsbruch in allen Rechtsfragen vor Gericht. So zum Beispiel zur Durchsetzung oder Abwehr von Vertragsstrafen oder Schadenersatzforderungen.
Unter dem Oberbegriff Immobilienrecht werden die Rechtsbereiche rund um Grundstück, Haus und Wohnung zusammengefasst. Gerne begleiten wir Sie bei allen Fragen bezüglich Kauf- und Verkauf, Miete und Pacht sowie der Nutzung und Vererbung/Schenkung von Immobilien.
Wir begleiten Sie bei der gesamten Gestaltung und Abwicklung notarieller Verträge. Bereits während der Vertragsverhandlungen helfen wir bei der Durchsetzung Ihrer Rechtspositionen gegenüber dem Vertragspartner und übernehmen die Korrespondenz mit dem Notar. Auch nach der Abwicklung unterstützen wir bei Rechtsstreitigkeiten wie der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen oder ggf. auch bei der Rückabwicklung des Vertrages.
Auch für die Belastung eines Grundstücks mit Grundschulden, Hypotheken oder Reallasten sowie bei Fragen der Nutzung (wie z. B. Nießbrauch) oder bei Schenkung und Vererbung von Immobilien stehen wir Ihnen als Rechtsbeistand zur Seite.
Sollte es Probleme in einem bereits abgeschlossenen Vertrag geben, so können wir hier Ihre Rechte geltend machen.
UNSERE RECHTSANWÄLTE
Unsere Anwälte stehen Ihnen für eine Rechtsberatung zur Verfügung. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.