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Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer (KSt) ist eine Steuer, die von bestimmten Unternehmen gezahlt wird. Sie betrifft Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs sowie einige andere juristische Personen. Diese Steuer wird auf den Gewinn des Unternehmens erhoben und ist mit der Einkommensteuer für Privatpersonen vergleichbar. Die gesetzliche Grundlage bildet das Körperschaftsteuergesetz (KStG).

 

Wie hoch ist die Körperschaftsteuer?
Unternehmen zahlen 15 % Körperschaftsteuer auf ihr zu versteuerndes Einkommen. Dazu kommt ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf den Steuerbetrag, was zu einer gesamten Steuerlast von 15,825 % führt.

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des Handelsbilanzgewinns, der um steuerliche Anpassungen korrigiert wird. Folgende Punkte können die zu zahlende Steuer beeinflussen:

  • Bereits geleistete Vorauszahlungen
  • Kapitalertragsteuer, die angerechnet werden kann
  • Ausländische Steuern, falls anrechenbar

Wer muss Körperschaftsteuer zahlen?
Die Steuerpflicht betrifft Kapitalgesellschaften, aber auch andere juristische Personen. Man unterscheidet: 

  • Unbeschränkte Steuerpflicht: Betrifft Unternehmen mit Sitz oder Leitung in Deutschland. Diese müssen ihr gesamtes Einkommen versteuern. 
  • Beschränkte Steuerpflicht: Unternehmen ohne Sitz in Deutschland zahlen nur für ihre Einkünfte in Deutschland. 

Einige Organisationen wie gemeinnützige Vereine oder politische Parteien sind von der Körperschaftsteuer befreit.

Steuererklärung und Abgabe
Unternehmen müssen eine Körperschaftsteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Diese wird oft mit der Gewerbesteuererklärung abgegeben. Beschränkt steuerpflichtige Unternehmen sind davon befreit, außer ein Doppelbesteuerungsabkommen erfordert eine andere Regelung. Die Steuerpflicht beginnt mit der Gründung eines Unternehmens. Das Finanzamt muss über die Unternehmensstruktur und die Anzahl der Mitarbeitenden informiert werden.

Rechenbeispiel
Ein Unternehmen erzielt einen Gewinn von 100.000 Euro. Die Steuerberechnung sieht so aus:

  • Körperschaftsteuer: 15.000 Euro (15 %) 
  • Solidaritätszuschlag: 825 Euro (5,5 % auf die Steuer) 
  • Gesamtsteuerlast: 15.825 Euro 

Dieser Betrag wird als Steueraufwand in der Buchhaltung erfasst. Falls der Steuerbescheid noch aussteht, erfolgt eine vorläufige Buchung unter Steuerrückstellungen.

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