„Es bleibt eine wichtige politische Aufgabe, Steuerhinterziehung konsequent zu bekämpfen und einer ungewollten internationalen Steuergestaltung zum Schaden der Allgemeinheit einen Riegel vorzuschieben“, erklärte der Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers am 16.04.2018. Liefen Steuerhinterzieher in der Vergangenheit Gefahr, insbesondere bei der Auswertung von Datenträgern aufzufliegen, müssen sie in Zukunft auch befürchten, dass ihnen die Finanzverwaltung im Rahmen eines regelmäßig und nach einem geordneten Datenschema stattfindenden internationalen Datenaustauschs auf die Schliche kommt. „Das ist ein großer Schritt für mehr Steuergerechtigkeit“, betonte Hilbers.
Zugleich stellen die in Zukunft eingehenden Datenmengen die Finanzverwaltung bundesweit vor große Herausforderungen. Zwar sind bei der Auswertung der internationalen Daten in den Finanzämtern demnächst viele Arbeitsschritte und Prüfungen bereits automatisiert möglich. Konkrete Einzelfallprüfungen, z. B. zu welcher Einkunftsart ausländische Einkünfte nach deutschem Steuerrecht gehören und ob diese in Deutschland überhaupt steuerpflichtig sind, müssen aber weiterhin personell durchgeführt werden.
Beim automatischen internationalen Datenaustausch fungiert Niedersachsen als zentraler Ansprechpartner des Bundes, der alle Auslandsdaten annimmt. Das hier angesiedelte Verfahren „InKA“ (Informations- und Kommunikationsaustausch mit dem Ausland) erarbeitet und koordiniert im Bereich des Datenimports die Länderanforderungen für die Weiterleitung der Daten des Bundes an die Länderfinanzbehörden. Seine Konzepte münden überdies in konkrete Umsetzungsaufträge für die Erstellung von Software. Das technische Verfahren für die Weiterleitung der Daten an die Finanzämter entwickelt Nordrhein-Westfalen einheitlich für alle Länder.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) schätzt die Anzahl der zukünftig eingehenden Auslandsmitteilungen auf 7 bis 8 Mio. Datensätze pro Jahr, deren Relevanz geprüft und die ggf. automatisiert den einzelnen Steuerfällen zugeordnet werden. Die Länder gehen davon aus, dass dies für etwa die Hälfte der Datensätze gelten wird. Für die Entscheidung, welche dieser Daten im Finanzamt personell zu bearbeiten sind (schätzungsweise 25 Prozent aller in Deutschland eingehenden Datensätze), setzt die Finanzverwaltung Risikomanagementprozesse ein. Für Niedersachsen würden nach ersten Prognosen rund 130.000 Fälle pro Jahr anfallen.
FinMin Niedersachsen, Pressemitteilung vom 16.04.2018
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