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Kalte Progression: Bundeskabinett beschließt Dritten Steuerprogressionsbericht

Dividende Geld Euro

Das Bundeskabinett hat am 31.10.2018 den Dritten Bericht über die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs für die Jahre 2018 und 2019 verabschiedet. Danach sind im Jahr 2018 rund 32,1 Millionen Steuerpflichtige von der kalten Progression betroffen mit durchschnittlich 104 Euro/Jahr. Im Jahr 2019 sind es rund 32,8 Millionen Steuerpflichtige mit durchschnittlich 116 Euro/Jahr. Dies teilt das Bundesfinanzministerium (BMF) mit.

Im Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz, BT-Drs. 373/18) seien bereits Maßnahmen zur Anhebung des Grundfreibetrages zum 01.01.2019 um 168 Euro und zum 01.01.2020 um weitere 240 Euro vorgesehen, so das BMF weiter. Dadurch würden die Steuerpflichtigen zum 01.01.2019 insgesamt um rund 1,4 Milliarden Euro und zum 01.01.2020 um weitere zwei Milliarden Euro entlastet. Damit werde auf globaler Ebene der Effekt der kalten Progression der Jahre 2018 und 2019 bereits deutlich gemildert.

Allerdings wäre auch bei einem vollständigen Ausgleich des Effekts der kalten Progression auf globaler Ebene, zum Beispiel durch eine weitergehende Anhebung des Grundfreibetrages, nicht sichergestellt, dass die individuelle tarifliche Mehrbelastung in jedem Einzelfall tatsächlich ausgeglichen wird. Dies könne nur durch eine Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte zumindest im Umfang der maßgeblichen Inflationsraten erreicht werden, wie dies in dem von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Entwurf eines Familienentlastungsgesetzes bereits vorgesehen sei, so das Ministerium.

Die Bundesregierung habe bereits im Gesetzentwurf eines Familienentlastungsgesetzes entsprechende Regelungen zur Umsetzung der voraussichtlichen Ergebnisse des Steuerprogressionsberichts vorgeschlagen. Die Regelungen im Gesetzentwurf beruhten allerdings noch auf den Vorgaben der Frühjahrsprojektion, die die Preisentwicklung der Konsumausgaben der privaten Haushalte für das Jahr 2018 mit 1,84 Prozent (statt jetzt 1,74 Prozent) und für 2019 mit 1,95 Prozent (statt jetzt 1,94 Prozent) ausgewiesen habe.

Dies habe zur Folge, dass die im geplanten Familienentlastungsgesetz bereits vorgesehene Verschiebung der Tarifeckwerte etwas stärker ausfällt. Der Effekt der kalten Progression würde für 2018 um 105 Millionen Euro und für 2019 um 15 Millionen Euro überkompensiert werden.

Bundesfinanzministerium, PM vom 31.10.2018


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