Die Bundesregierung hat die Besteuerung von gedruckten Büchern und Hörbüchern angeglichen und damit für eine vermeintliche Vereinfachung gesorgt. Deutlich unkomplizierter wird das System durch die Änderung allerdings nicht, denn für „normale“ Audio-CDs bleibt der Steuersatz von 19% erhalten. Nur für Tonträger auf denen ausschließlich die Lesung eines Buches enthalten ist gilt ab 1.1.2015 der ermäßigte Steuersatz von 7%. Auch eBooks werden unverändert mit 19% besteuert.
Gedruckte Bücher werden mit einer Umsatzsteuer von 7% belegt. Für Hörbücher galt bisher allerdings der normale Satz von 19% Prozent und damit gab es zwei unterschiedliche Steuersätze für das gleiche Werk. Dies hat die Bundesregierung nun geändert. Ab dem 1.1.2015 werden auch Hörbucher mit dem reduzierten Satz besteuert. Es gibt allerdings einige Ausnahmen.
Downloads und eBooks bleiben teurer
Eigentlich soll die Besteuerung bei Büchern damit vereinfacht werden. Doch es bleiben weiterhin Unterschiede bestehen. Denn die Änderung gilt nur für physische Tonträger wie CDs, Speicherkarten, Tonbandkassetten oder Schallplatten. Downloads von Hörbüchern sowie eBooks erhalten nicht den ermäßigten Steuersatz. Gleiches gilt auch für Hörspiele obwohl diese sich oft nur schwer von Hörbüchern abgrenzen lassen.
Hörbuch ist nicht gleich Hörbuch
Entscheidend für die Höhe der Umsatzsteuer ist zusätzlich auch der Inhalt des gelesenen Buches. Die Reduzierung gilt nur für jugendfreie Bücher. Für „Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien bzw. Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes gelten“ werden ebenfalls weiterhin die vollen 19% erhoben.
Von einer weniger komplizierten Umsatzsteuerregelung kann also eigentlich keine Rede sein. Insbesondere werden für CDs je nach Inhalt nun unterschiedlich hohe Steuern fällig.
Der Buchhandel begrüßt die Angleichung dennoch ausdrücklich. Experten gehen allerdings nicht davon aus, dass dieser die gesamte Preisreduzierung an die Kunden weitergeben wird.
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Steuerberater und Diplom-Kaufmann Matthias Brinkmann