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Handlungsbedarf bei strafbefreienden Selbstanzeigen

Selbstanzeige Steuer

Schweizer Banken haben erneut angekündigt im neuen Jahr alle deutschen Konten zu kündigen, die nicht dem Fiskus gemeldet sind. So berichtet das Deutschlandradio in einer Meldung vom 3. Dezember 2014.

Zum Jahresende ist daher mit einem „bargeldintensiven Grenzverkehr“ zu rechnen. Der Zoll ist daher aufmerksam und kontrolliert verstärkt. Nach dem kürzlich abgeschlossenen Steuerabkommen zwischen mehr als 50 Staaten fokussiert sich der Blick deutscher Behörden noch intensiver auf im Ausland angelegtes Geld.

Ab dem 1.1.2015 ändert sich zudem aller Voraussicht nach die Gesetzeslage zur strafbefreienden Selbstanzeige in Deutschland. Ohne Strafzuschläge davon zu kommen wird demnach schwieriger und es entstehen in vielen Fällen deutlich höhere Strafzahlungen.

Kündigungen von Konten

Laut Deutschlandradio streben einige eidgenössische Banken erneut an, deutsche Konten zu kündigen, die bei den Finanzbehörden nicht gemeldet sind. Zöllner sind daher alarmiert und melden einen starken Anstieg von Fällen, bei denen Summen deutlich über der Freigrenze von 10.000 Euro über die Grenze gebracht werden. Der Zoll spricht von einer eine regelrechten „Rückholwelle“ zum Jahresende.

Gesetzesänderungen

Der Druck nimmt nicht nur durch zwischenstaatliche Abkommen zu. Ab dem Jahr 2015 sollen sich damit die Bedingungen für die strafbefreiende Selbstanzeige verschärfen. Gestern verabschiedete der Bundestag die strengeren Regelungen. Gänzlich straffrei werden dann deutlich weniger Fälle von Steuerhinterziehung ausgehen. Die Gesetzesänderung wird voraussichtlich am 19. Dezember von Bundesrat verabschiedet. Die Länderkammer hat aber bereits ihre Zustimmung signalisiert. Es sieht also danach aus, dass das Gesetzgebungsverfahren im Dezember abgeschlossen werden könnte und die Neuregelungen im neuen Jahr in Kraft treten.

Folgende Rahmenbedingungen werden sich unter anderem ab dem 1.1.2015 ändern:

Längere Verjährungsfrist

Bisher gilt für die „einfache“ Steuerhinterziehung eine Verjährungsfrist von 5 Jahren. Bei besonders schweren Fällen galt eine Frist von 10 Jahren. Zukünftig soll grundsätzlich für alle Delikte die verlängerte Verjährungsfrist gelten. Es muss also ab 2015 immer eine Nacherklärung für die letzten 10 Jahre abgegeben werden.

Grenze für Strafzuschlag sinkt – Prozentsatz steigt

Eine Selbstanzeige ohne eine zusätzliche Strafzahlung war bisher bis zu einem hinterzogenen Betrag von 50.000 Euro möglich. Diese Grenze sinkt nun um die Hälfte auf 25.000 Euro. Der Betrag des Strafzuschlags erhöht sich zudem teilweise deutlich. Bis Ende des Jahres werden pauschal 5% der hinterzogenen Steuern berechnet. Ab 2015 wird eine gestaffelte Strafzahlung fällig. Zwischen 25.000 und 100.000 Euro liegt sie künftig bei 10 Prozent, zwischen 100.000 und 1 Million Euro bei 15 Prozent und darüber bei 20 Prozent.

Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nach alter Rechtslage noch bis Ende des Monats möglich. Damit die strafbefreite Selbstanzeige Erfolg hat muss diese vollständig und umfassend sein. Um Formfehler zu vermeiden, sollte ein fachkundiger Steuerberater oder Rechtsanwalt ins Vertrauen gezogen und mit der Abwicklung betraut werden.


Sven Kaiser

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