In einem ausführlichen Schreiben vom 06.10.2017 behandelt das Bundesfinanzministerium (BMF) die einkommensteuerliche Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach §§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nr. 6b, 9 Absatz 5 und 10 Absatz 1 Nr. 7 EStG.
Geklärt wird unter anderem der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers und die Frage, welche Aufwendungen zu denen für ein häusliches Arbeitszimmer gehören. Auch die Frage, wann ein häusliches Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, wird behandelt. Das BMF geht auch auf die Folgen einer Nutzung des Arbeitszimmers durch mehrere Steuerpflichtige, einer nicht ganzjährigen Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers sowie einer Nutzung zu Ausbildungszwecken und in Zeiten der Nichtbeschäftigung ein.
Das Schreiben ist auf den Seiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) über dem Pfad „Themen/Steuern/Aktuelles“ zu finden und steht dort als pdf-Datei bereit.
BMF-Schreiben vom 06.10.2017, IV C 6 – S 2145/07/10002 :019
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