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ELSTER-Server: Was passiert beim Ausfall des Portals mit der Grundsteuererklärung?

Mit der Grundsteuererklärung kommen auf die Steuerpflichtigen in Deutschland neue Aufgaben zu. Diese betrifft vor allem Eigentümer:innen von Wohngrundstücken. In einem ersten Schritt müssen diese eine Feststellungserklärung beim zuständigen Finanzamt elektronisch einreichen. Diese dient als Grundlage für den Grundsteuerbescheid, der in einem nächsten Schritt erlassen wird. Mit dem Ausfall des ELSTER-Portals hat sich aktuell gezeigt, dass die staatlichen Server dem Ansturm der Steuerpflichtigen nicht gewachsen ist: Über Tage hinweg kam es hier zum Zusammenbruch der Plattform. Viele User:innen standen dann vor der Frage, wie sie ohne das Portal die Feststellungserklärung abgeben können.

Was ist das ELSTER-Portal?

Das ELSTER-Portal (Abkürzung für Elektronische Steuererklärung) besteht schon seit 1996 und wurde durch die Steuerverwaltungen der Länder und des Bundes ins Leben gerufen. Ziel ist es, Steuererklärungen und Steueranmeldungen zu vereinfachen und in weiten Bereichen zu digitalisieren. Das Portal dient somit als „Online-Finanzamt“ und ermöglicht es allen Bürger:innen, ihre Steuererklärungen und Steueranmeldungen elektronisch zu erstellen und abzugeben, ohne dafür einen Termin vor Ort im Finanzamt zu benötigen.

Einsatz des ELSTER-Portals bei der neuen Grundsteuererklärung

Auch für die neue Grundsteuererklärung steht das ELSTER-Portal den Steuerpflichtigen zur Verfügung. Sie können über ein bereits bestehendes Benutzerkonto das Portal ab 01. Juli 2022 auch für die Abgabe der Feststellungserklärung nutzen. Eine erneute Registrierung bzw. ein neues Konto ist dafür nicht erforderlich. Auch für die Nutzung von ELSTER für die Grundsteuererklärung fallen für die User:innen keinerlei Kosten an. Besteht noch kein Benutzerkonto, können Steuerpflichtige dieses unkompliziert neu anlegen und darüber die Feststellungserklärung abgeben.

Welche Probleme treten bei der Nutzung des ELSTER-Portals auf?

Kaum war das Online-Finanzamt für die Feststellungserklärung freigegeben, häuften sich Meldungen über Ausfälle. Dies hing zum einen mit Wartungsarbeiten in den Bundesländern Brandenburg und Rheinland-Pfalz zusammen, aber auch mit Login-Problemen. Insgesamt waren von den Störungsmeldungen rund 62 Prozent durch die Login-Seite verursacht.

Allerdings war genauso klar, warum es zu den Störungen gekommen war: Der Ansturm der Steuerpflichtigen auf die notwendigen Formulare übertraf die Erwartungen der Webseiten-Betreiber:innen. Dies ist angesichts der hohen Anzahl an Eigenheim-Besitzern nicht erstaunlich. Laut Statistik weist Deutschland über alle Bundesländer hinweg eine hohe Eigentümerquote auf.

Was können Steuerpflichtige bei Ausfall des ELSTER-Portals tun?

Wer eine Feststellungserklärung abgeben muss und beim ELSTER-Portal auf Schwierigkeiten stößt, ist gut beraten, fachkundige Unterstützung heranzuziehen. Steuerexperten und Steuerberater:innen helfen Steuerpflichtigen nicht nur dabei, die Feststellungserklärung pünktlich und sachlich korrekt zu erstellen – sie bieten ebenfalls Unterstützung bei der Übermittlung der Feststellungserklärung an den Fiskus.

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Wichtig zu wissen: Die Abgabefrist für die Feststellungserklärung endet bereits am 31.10.2022. Ebenfalls zu bedenken ist der Umstand, dass die durch den Fiskus zur Verfügung gestellte kostenlose Software nur für Standardfälle eingesetzt werden kann. Ob dies der Fall ist, können Sie über den folgenden Link feststellen: https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de

Grundsätzlich empfehlen wir aber bei Unsicherheiten und allen Fällen, die vom Standard abweichen, eine Unterstützung durch unsere Expert:innen.

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