Nach Ansicht der Bundesregierung wird die geplante Einführung einer Finanztransaktionsteuer keine negativen Effekte auf die Finanzstabilität haben. In ihrer Antwort (BT-Drs. 19/12142) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/11620) heißt es, die Erfahrung mit einer Finanztransaktionsteuer in zahlreichen Industrieländern wie zum Beispiel Frankreich, Italien, Belgien, Finnland und Irland belegten, dass ein signifikanter Rückgang der Aktienquote im Anlageverhalten der Sparer nicht zu befürchten sei. Der Bundesfinanzminister gehe davon aus, dass noch im Jahr 2019 eine Einigung unter den Finanzministern der verstärkten Zusammenarbeit in der Europäischen Union herbeigeführt werden könne.
In der Vorbemerkung der Bundesregierung zur Antwort auf die Kleine Anfrage wird auf den Beschluss von Deutschland und Frankreich im Jahr 2018 verwiesen, den stockenden Verhandlungen über die Einführung einer Finanztransaktionsteuer einen neuen Impuls zu geben und die Verhandlungen auf EU-Ebene zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Die in Frankreich bestehende Finanztransaktionsteuer, die vornehmlich auf eine Besteuerung von Transaktionen mit im Inland emittierten Aktien abzielt, solle dabei grundsätzlich als Vorbild dienen. Die zum Beispiel auch in Italien eingeführte Finanztransaktionsteuer auf Aktientransaktionen habe sich bewährt, erklärt die Bundesregierung in der Antwort.
Deutscher Bundestag, PM vom 13.08.2019
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