Im Zusammenhang mit der geplanten Einführung einer Finanztransaktionssteuer will die Bundesregierung negative Auswirkungen auf Kleinanleger, auf die Realwirtschaft sowie auf Instrumente der Altersversorgung vermeiden.
Auch Verlagerungen im Finanzsektor sollen vermieden werden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/2141) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/1911).
Nach Angaben der Regierung werden die Verhandlungen über die Einführung der Steuer im EU-Finanzministerrat ECOFIN geführt sowie in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe „Indirekte Steuern“ und der hochrangigen Ratsarbeitsgruppe (Steuern) vorbereitet. Die amtierende bulgarische EU-Ratspräsidentschaft habe bisher keine Sitzungen der Ratsarbeitsgruppe „Indirekte Steuern“ festgelegt. Auch gebe es keine Einladung für ein Treffen der teilnehmenden Staaten auf Ministerebene. Eine Expertengruppe habe getagt, Zwischenergebnisse seien bei dem Treffen nicht festgehalten worden.
Bundestag, hib-Meldung 331/2018 vom 24.05.2018
Sie haben Fragen rund um dieses Thema?
Wenden Sie sich gerne an Ihren Ansprechpartner für Steuerberatung:
Steuerberater und Diplom-Kaufmann Matthias Brinkmann