Die Konditionen für Darlehensverträge haben sich in den letzten Jahren spürbar verändert. Dies gilt sowohl im Hinblick auf eine Finanzierung kleinerer Anschaffungen insbesondere aber auch im Bereich der Immobilienfinanzierung.
Der unübersichtlichen und sich ständig verändernden Rechtslage im Bereich des Verbraucherschutzes sind einige Banken „zum Opfer gefallen“. In den bei Verbraucherdarlehensverträgen stets erforderlichen Widerrufsbelehrungen haben sich eine Vielzahl von Fehlern eingeschlichen, die aus Sicht von deutschen sowie europäischen Richtern unverzeihlich sind.
Konsequenz: Eine Vielzahl von Altverträgen lassen sich im Nachhinein widerrufen, da eine Widerrufsfrist bei fehlerhaften Belehrungen als „nicht in Gang gesetzt“ gilt. Diese Widerrufsmöglichkeit ist natürlich auch für eine Anpassung des alten Vertrages im Hinblick auf einen veränderten Zinssatz oder eine geringere Vorfälligkeitsentschädigung nutzbar.
Für ein Pauschalhonorar in Höhe von EUR 83,30 inkl. Umsatzsteuer (USt) prüfen wir Ihre Darlehensverträge im Hinblick auf eine Widerrufsmöglichkeit. Für weitere 119 € inkl. USt erstellen wir für Sie einen 1. Schriftsatz zur Durchsetzung Ihres Widerrufs gegenüber dem entsprechenden Kreditinstitut. Unsere Vergütung für eine weitergehende Tätigkeit berechnet sich nach Stundensatz.
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Rechtsanwalt Sven Kaiser