Die Justizminister der Europäischen Union haben am 11.10.2018 eine politische Einigung auf effizientere Insolvenzverfahren in der gesamten EU erzielt. Dank dieser Richtlinie könnten Unternehmen, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden, frühzeitig umstrukturiert werden, sodass Insolvenzen und Entlassungen soweit wie möglich vermieden würden, erläutert die Europäische Kommission.
„Dieser Vorschlag bedeutet für unsere Unternehmen, die dort beschäftigten Personen, die Investoren und die Gesellschaft insgesamt einen echten Fortschritt. Redliche Unternehmer sollten eine zweite Chance bekommen, statt dafür bestraft zu werden, dass ihr erster Versuch nicht funktioniert hat“, sagte EU-Justizkommissarin Věra Jourová zur Einigung der Minister. Damit sei der Weg frei für die Triologverhandlungen mit dem Europäischen Parlament, das seine Verhandlungsposition bereits im September 2018 festgelegt hatte.
Die von der Kommission vorgeschlagene Richtlinie konzentriere sich auf drei Schlüsselelemente: Gemeinsame Standards für präventive Restrukturierungsmaßnahmen, Regeln für die Gewährung einer zweiten Chance für Unternehmer und gezielte Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Insolvenz-, Restrukturierungs- und Entschuldungsverfahren in allen Mitgliedstaaten.
Die Richtlinie soll laut Kommission zur Beseitigung großer Hindernisse für die Entwicklung der Kapitalmärkte in der EU beitragen, indem Rechtssicherheit für ausländische Investoren und EU-weit tätige Unternehmen geschaffen wird. Die neuen Regeln würden dazu beitragen, Investoren anzuziehen, Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten sowie wirtschaftliche Schocks für die Volkswirtschaften aufzufangen. Zurzeit würden noch zu viele wirtschaftlich bestandsfähige Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten abgewickelt anstatt frühzeitig umstrukturiert zu werden, und zu wenige Unternehmer erhielten eine zweite Chance.
Europäische Kommission, PM vom 11.10.2018
Sie haben Fragen zum Thema Insolvenzverschleppung?
Wenden Sie sich gerne an Ihren Ansprechpartner für Insolvenzrecht
Rechtsanwalt Sven Kaiser