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Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuer – einfach erklärt

Die Erbschaftsteuer fällt an, wenn Vermögen durch eine Erbschaft oder ein Vermächtnis auf eine Person übergeht. In Deutschland wird nicht der gesamte Nachlass besteuert, sondern der Anteil, den eine einzelne Person erhält. Die Höhe der Steuer hängt vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und vom Wert des geerbten Vermögens ab.

 

Steuerklassen und Freibeträge

Je enger die familiäre Beziehung zum Verstorbenen, desto günstiger die Steuerklasse und desto höher die Freibeträge. Es gibt drei Steuerklassen:

  • Steuerklasse I: Ehepartner, Kinder, Enkel (niedrigste Steuersätze, höchste Freibeträge)
  • Steuerklasse II: Geschwister, Neffen/Nichten, Schwiegereltern
  • Steuerklasse III: Nicht verwandte Personen (höchste Steuerlast)

Beispiel: Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro. Nur Beträge über diesen Grenzen werden versteuert.

Bewertung des Erbes

Die Steuer berechnet sich nach dem Wert des geerbten Vermögens. Immobilien werden nach dem Verkehrswert, Betriebsvermögen nach speziellen Bewertungsverfahren bemessen. Besonders wertvolle Erbstücke wie Kunstwerke oder Firmenanteile können individuell bewertet werden.

Gesetzliche Regelungen

Grundlage der Erbschaftsteuer ist das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Ergänzend dazu gibt es die Erbschaftsteuer-Richtlinien (ErbStR 2019) und amtliche Hinweise mit Beispielrechnungen (ErbStH 2019). Diese helfen dabei, die Steuer korrekt zu berechnen.

Wann fällt Erbschaftsteuer an?

Sobald das geerbte Vermögen den persönlichen Freibetrag übersteigt, muss eine Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Zuständig ist das Finanzamt am Wohnsitz des Erblassers. Die Steuer ist innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall zu zahlen.

 

Steuerbefreiungen und Vergünstigungen

Nicht alles geerbte Vermögen wird automatisch besteuert. Steuerfreie Erbschaften sind z. B.:

  • Familienheim: Ehepartner und Kinder können das Haus steuerfrei erben, wenn sie es selbst bewohnen.
  • Betriebsvermögen: Unter bestimmten Bedingungen gibt es Steuererleichterungen für Firmenerben.
  • Gemeinnützige Zwecke: Erbschaften an gemeinnützige Organisationen sind steuerfrei.

 

Vermeidung der Erbschaftsteuer

Um die Steuerbelastung zu reduzieren, kann eine Schenkung zu Lebzeiten sinnvoll sein. Diese unterliegt denselben Regeln wie die Erbschaftsteuer, aber Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden.

Fazit

Die Erbschaftsteuer betrifft viele Erben, aber durch Freibeträge und Steuervergünstigungen lässt sich die Steuer oft minimieren. Wer frühzeitig plant und sich informiert, kann hohe Steuerzahlungen vermeiden.

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