Erbrecht: Was gehört zur Erbmasse?
Das Erbrecht regelt, was nach dem Tod einer Person mit ihrem Vermögen passiert. Eine zentrale Frage dabei ist, was genau zur Erbmasse zählt. Die Erbmasse umfasst den gesamten Besitz des Verstorbenen, aber es gibt Ausnahmen. Wer Erbe wird, hängt entweder vom Testament oder von der gesetzlichen Erbfolge ab.
Was gehört zur Erbmasse?
Die Erbmasse setzt sich aus dem Aktivnachlass (Vermögenswerte) und dem Passivnachlass (Schulden) zusammen. Der Wert des Nachlasses wird durch die Differenz zwischen diesen beiden ermittelt.
Aktivnachlass (Vermögen)
Dazu zählen unter anderem:
- Immobilien (Häuser, Wohnungen, Grundstücke)
- Bankguthaben und Aktien
- Unternehmensanteile
- Bausparverträge
Nicht zur Erbmasse gehören persönliche Rechte wie Rentenansprüche oder Vermögen aus Lebensversicherungen, wenn ein Begünstigter benannt wurde.
Passivnachlass (Schulden)
Hierzu zählen:
- Kredite und andere Verbindlichkeiten
- Vertragliche und gesetzliche Pflichten des Verstorbenen
- Beerdigungskosten können vom Erbe abgezogen werden, nicht jedoch Erbschaftssteuer oder Streitkosten zwischen Erben.
Besondere Regelungen für Ehepartner
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben zusätzliche Ansprüche:
Zugewinnausgleich: Wenn der Verstorbene in einer Zugewinngemeinschaft lebte, erhält der überlebende Partner die Hälfte des gemeinsamen Vermögens. Dies zählt nicht zur Erbmasse, beeinflusst aber deren Berechnung.
Pflichtteil: Auch bei einer Enterbung steht dem Ehepartner ein Pflichtteil in Höhe von 25 % der Erbmasse zu.
Voraus: Der überlebende Ehepartner kann bestimmte Haushaltsgegenstände (z. B. Möbel, Geschirr, Auto) behalten, falls er erbberechtigt ist.
Erbschaftssteuer und Freibeträge
Die Erbschaftssteuer wird auf die gesamte Erbmasse berechnet. Entscheidend ist das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser. Je enger die Verwandtschaft, desto höher der Freibetrag und desto geringer die Steuer:
- Ehepartner und Kinder haben höhere Freibeträge als entfernte Verwandte.
- Der Steuersatz liegt zwischen 7 % und 50 %, je nach Erbwert und Verwandtschaftsgrad.
Erbengemeinschaften und Streitigkeiten
Wenn mehrere Erben vorhanden sind, entsteht eine Erbengemeinschaft. Ohne klare Regelung im Testament kann dies zu Streit und Erbauseinandersetzungen führen. Um Konflikte zu vermeiden, empfiehlt sich eine fachanwaltliche Beratung.
Fazit
Das Erbrecht ist komplex, insbesondere bei größeren Nachlässen, Schulden oder mehreren Erben. Ein Fachanwalt kann helfen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und für eine gerechte Verteilung zu sorgen.