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E-Rechnungen für Unternehmen ab 01.01.2025 Pflicht

E-Rechnungen für Unternehmen ab 01.01.2025 Pflicht

In Deutschland wird die Ausstellung einer elektronischen Rechnung für Unternehmen (B2B) zukünftig verpflichtend. Dies gilt für Lieferungen und Leistungen zwischen Unternehmern, wenn beide in Deutschland ansässig sind.

Eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist zukünftig eine Rechnung, die in einem vorgegebenen strukturierten elektronischen Daten-Format (EU-Norm) ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.

Zulässige Formate sind z.B. XRechnungen (rein maschinenlesbares Format) und ZUGFeRD (Kombination aus PDF-Dokument und XML-Datei).

Achtung: Eine reine PDF-Rechnung ist ab 01.01.2025 keine elektronische Rechnung, sondern eine „sonstige Rechnung“.

Sämtliche Unternehmen, aber auch Vereine mit Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung oder wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb im B2B-Bereich müssen ohne Ausnahme ab 01.01.2025 in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen.

Es gelten folgende Übergangsregelungen:

  • Rechnungen bis zum 31.12.2026 weiterhin in Papierformat oder in einem anderen elektronischen Format (beispielsweise PDF-Dateien)
  • Rechnungen bis zum 31.12.2027 bei Unterschreiten einer Gesamtumsatzgrenze von € 800.000 des Vorjahres in Papierformat oder in einem anderen elektronischen Format (beispielsweise PDF-Dateien)
  • Ab 01.01.2028 müssen alle Unternehmen (B2B) E-Rechnungen versenden können.

Umsätze an private Endverbraucher (B2C) sowie grenzüberschreitende B2B-Umsätze, steuerfreie Umsätze oder Kleinstbetragsrechnungen unter € 250 sind nicht von der
E-Rechnungspflicht betroffen.

Sollten sich weitere Fragen ergeben können Sie uns gerne kontaktieren oder eine der vielen kostenlosen Möglichkeiten im Internet nutzen.

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