Der Deutsche Bundestag soll einen Untersuchungsausschuss einsetzen, der die zwischen 1999 und 2012 vollzogene Praxis der „Cum-Ex-Geschäfte“ aufklären soll. Bei diesen Steuergestaltungen sei es zur Erstattung von zuvor nicht gezahlten Steuern gekommen, heißt es in einem gemeinsamen Antrag der Fraktion Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 18/6839). Der Untersuchungsausschuss soll aus acht Mitgliedern bestehen und entsprechend vielen Stellvertretern.
Wie die Fraktionen erläutern, wurde bei den „Cum-Ex-Geschäften“ mittels Leerverkäufen eine Situation herbeigeführt, in der eine Aktie rechtlich gesehen für eine kurze Zeit scheinbar mehrere Eigentümer hatte. Der Zeitraum sei dabei so gewählt worden, dass in ihn die Auszahlung der Dividende fiel. Das habe dazu geführt, dass für eine nur einmal an die Finanzbehörden abgeführte Kapitalertragsteuer mehrere Steuerbescheinigungen ausgestellt worden seien. Die Kapitalertragsteuer sei dadurch mehrfach auf die Steuern der verschiedenen Eigentümer angerechnet worden, was zu mehrfachen Entlastungen an anderer Stelle geführt habe, obwohl es die entsprechende Belastung nur einmal gegeben habe. Wie die Fraktionen in ihrem Antrag schreiben, wird der durch „Cum-Ex-Geschäfte“ entstandene Schaden auf bis zu zwölf Milliarden Euro geschätzt.
Der Ausschuss soll unter anderem klären, wie es dazu kommen sollte, dass „Cum-Ex-Geschäfte“ über zehn Jahre nicht unterbunden worden sind und wie hoch der entstandene Schaden genau ist. Ermittelt werden soll zudem, wer dafür verantwortlich ist, dass diese Geschäfte nicht rechtzeitig unterbunden worden sind und ob es Einflussnahme mit dem Ziel gab, diese Geschäfte nicht oder nicht vollständig abzuschaffen. Beleuchtet werden soll außerdem die Rolle der Banken des öffentlichen Sektors.
Deutscher Bundestag, PM vom 01.12.2015
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