Absagen zur Weihnachtsfeier gehen steuerlich nicht zulasten der feiernden Kollegen
Absagen von Kollegen anlässlich einer Betriebsveranstaltung (hier: Weihnachtsfeier) gehen steuerrechtlich nicht zulasten der tatsächlich Feiernden. Dies stellt das Kölner Finanzgericht…