Die Europäische Kommission hat die Weichen für eine faire Besteuerung der digitalen Wirtschaft gestellt. In ihrer am 21.09.2017 veröffentlichten Mitteilung stellt sie Herausforderungen dar, mit denen die EU-Mitgliedstaaten derzeit konfrontiert sind und legt eine langfristige Strategie sowie kurzfristige Lösungen vor.
Sie fordert eine grundlegende Reform der internationalen Steuervorschriften, bei der die Art der Wertschöpfung und der Ort der Besteuerung besser verknüpft werden. Dazu sollen sich die Mitgliedstaaten auf einen starken und ehrgeizigen Standpunkt der EU bis zum Frühjahr 2018 einigen.
Solange es keinen angemessenen Fortschritt auf globaler Ebene gibt, soll die EU ihre eigenen Lösungen für die Besteuerung der in der digitalen Wirtschaft tätigen Unternehmen umsetzen. Für die EU-Kommission ist der Vorschlag für die gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) eine gute Grundlage, um die zentralen Herausforderungen zu bewältigen. Außerdem biete er die Möglichkeit, einen nachhaltigen, stabilen und fairen Rahmen für die künftige Besteuerung aller großen Unternehmen zu schaffen. Da dieser Vorschlag derzeit von den Mitgliedstaaten erörtert wird, ließe sich die Besteuerung im digitalen Raum ohne Weiteres in den Geltungsbereich der Vorschriften aufnehmen, sobald diese endgültig beschlossen sind.
Zum Hintergrund erläutert die Kommission, dass der derzeitige steuerliche Rahmen mit den modernen Gegebenheiten nicht im Einklang stehe. Mit den geltenden Steuervorschriften, die für die traditionelle Wirtschaft konzipiert worden seien, könnten keine Tätigkeiten erfasst werden, die zunehmend auf immateriellen Vermögenswerten und auf Daten beruhen. Daher werde der effektive Steuersatz der digitalen Unternehmen in der EU auf die Hälfte des Steuersatzes herkömmlicher Unternehmen geschätzt – und oftmals noch deutlich niedriger. Gleichzeitig berge das Flickwerk unilateraler Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Bewältigung des Problems die Gefahr, dass neue Hindernisse und Schlupflöcher im Binnenmarkt entstehen.
Wie bei dem informellen Treffen des ECOFIN-Rates im September 2017 angekündigt, werde sich nun der estnische Vorsitz weiter mit diesen Themen befassen, damit bis Ende 2017 klare Schlussfolgerungen des Rates vorliegen, so die Kommission. Diese Schlussfolgerungen sollen als Beitrag der EU zu den internationalen Diskussionen über die Besteuerung der digitalen Wirtschaft dienen und das Fundament für die künftigen Arbeiten im Binnenmarkt legen. In der Zwischenzeit werde die Kommission weiterhin die politischen Optionen prüfen und die Interessenträger und Vertreter der Industrie zu dieser Frage konsultieren.
Die Kommission sehe zudem dem Bericht der OECD an die G20 im Frühjahr 2018 entgegen, der angemessene und sinnvolle Lösungen zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft auf internationaler Ebene enthalten dürfte, die wiederum in den anstehenden Vorschlag der Kommission über verbindliche Vorschriften im EU-Binnenmarkt eingebunden werden könnten. Sollte dies nicht der Fall sein, so will die Kommission einen eigenen Legislativvorschlag zur Gewährleistung eines fairen, wirksamen und wettbewerbsfähigen steuerlichen Rahmens für den digitalen Binnenmarkt vorlegen.
Europäische Kommission, PM vom 21.09.2017
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