Was passiert im Erbfall?
Stirbt eine Person, stellt sich die Frage, wer ihr Erbe wird. Ist ein Testament oder ein Erbvertrag vorhanden, bestimmt dies die Erbfolge. Fehlt eine solche Verfügung, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.
Erbschaft annehmen oder ausschlagen?
Erben können das Erbe annehmen oder ablehnen. Wer den Nachlass nutzt oder Forderungen daraus stellt, nimmt das Erbe automatisch an. Lässt man die Ausschlagungsfrist verstreichen, gilt das Erbe ebenfalls als angenommen.
Wie schlägt man eine Erbschaft aus?
Frist:
Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls erfolgen. War der Erblasser oder Erbe im Ausland, beträgt die Frist 6 Monate.
Form:
Die Ausschlagung muss vor dem Nachlassgericht persönlich oder durch einen Notar erfolgen. Eine einfache schriftliche Erklärung reicht nicht.
Minderjährige Erben:
Ist der Erbe minderjährig oder beschränkt geschäftsfähig, müssen gesetzliche Vertreter (Eltern, Betreuer, Vormund) die Erklärung abgeben. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge müssen beide Elternteile zustimmen. In einigen Fällen ist die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich.
Folgen der Ausschlagung
Wer das Erbe ausschlägt, gilt als hätte er es nie angenommen. Der nächstberufene Erbe tritt an seine Stelle. Gibt es keinen weiteren Erben, fällt das Erbe an das Bundesland, in dem der Erblasser zuletzt wohnte.
Kann man die Entscheidung rückgängig machen?
Ja, unter bestimmten Bedingungen kann eine Annahme oder Ausschlagung angefochten werden – etwa wenn der Erbe sich über den Wert des Nachlasses geirrt hat. Die Anfechtung muss innerhalb von 6 Wochen erfolgen und beim Nachlassgericht oder über einen Notar erklärt werden. Sie hebt die ursprüngliche Entscheidung auf. Ein Rechtsbeistand kann helfen.
Was kostet die Ausschlagung?
Gebühren:
Mindestens 30 € pro Beurkundung, selbst wenn kein Vermögen vorhanden ist.
Höhe:
Bei positivem Nachlass richtet sich die Gebühr nach dem Wert des Erbes.
Wer zahlt?
Die Antragsteller müssen die Kosten tragen. Mehrere Erben teilen sich die Gebühren bei gleichzeitiger Antragstellung.