Wertsachen eines Arbeitnehmers gestohlen: Bei fehlendem Bezug zum Arbeitsverhältnis keine Haftung des Arbeitgebers
Den Arbeitgeber treffen keine Obhuts- und Verwahrungspflichten für (Wert-)Gegenstände, die ein Mitarbeiter mit an den Arbeitsplatz nimmt, wenn diese keinerlei…