Schule ist kein Arbeitsplatz: Auslandsschuljahr kein unter Versicherungsschutz fallender Arbeitsplatzwechsel
Eine Schule ist kein Arbeitsplatz im Sinne der Allgemeinen Reiserücktrittsversicherungsbedingungen. Ein Schulwechsel fällt deswegen – anders als der Wechsel des…