Pflichtteilsanspruch
Der Pflichtteilsanspruch entsteht mit dem Erbfall (§ 2317 BGB). Einen Anspruch auf den sogenannten ordentlichen Pflichtteil hat eine Person, wenn sie zu den pflichtteilsberechtigten Angehörigen gehört (z. B. Kinder, Ehepartner), keinen…