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AG – Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft mit hohem Ansehen in der Wirtschaft. Ihr guter Ruf beruht auf zwei Hauptfaktoren: Ein hohes Grundkapital von mindestens 50.000 Euro und eine gesetzlich vorgeschriebene Transparenz durch Veröffentlichung von Jahresabschluss und Lagebericht.

 

 

Merkmale einer AG 

  • Die AG ist eine eigene juristische Person – sie kann selbst klagen und verklagt werden.
  • Aktionäre sind die Eigentümer der AG und haften nicht mit ihrem Privatvermögen.
  • Das Grundkapital wird in Aktien aufgeteilt, die handelbar sind.
  • Die AG eignet sich besonders für Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf, da durch Aktienverkauf Geld beschafft werden kann.

Aufbau einer AG
Eine AG besteht aus drei Organen: 

  1. Vorstand: Führt das Tagesgeschäft und vertritt die AG nach außen.
  2. Aufsichtsrat: Überwacht den Vorstand, bestellt und entlässt dessen Mitglieder.
  3. Hauptversammlung: Versammlung der Aktionäre mit Stimmrecht zu wichtigen Entscheidungen wie Gewinnverwendung.

Gründung einer AG
Es gibt mehrere Wege zur AG-Gründung: 

  • Neugründung
  • Formwechsel aus anderer Rechtsform
  • Abspaltung eines Unternehmensteils
  • Verschmelzung mit anderen Gesellschaften

Eine Ein-Personen-AG ist ebenfalls möglich. Dabei ist eine Person alleiniger Gründer und Vorstand – benötigt aber trotzdem einen Aufsichtsrat.

Voraussetzungen zur Gründung 

  • Mindestens 50.000 Euro Mindestkapital
  • Eintragung ins Handelsregister
  • Notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag (Satzung)
  • Einzahlung des Kapitals als Bar- oder Sacheinlage
  • Bildung eines Aufsichtsrats und Bestellung des Vorstands

Pflichten der AG
AGs unterliegen strengen Publizitätspflichten. Sie müssen:

  • Jahresabschluss erstellen (Bilanz, GuV, Lagebericht)
  • Abschluss von einem Wirtschaftsprüfer prüfen lassen (je nach Unternehmensgröße)
  • Bericht im Bundesanzeiger veröffentlichen

Rechte der Aktionäre
Aktionäre haben: 

  • Stimmrecht auf der Hauptversammlung
  • Informationsrechte (z. B. Fragen an das Management)
  • Anspruch auf Dividenden (Gewinnausschüttung)
  • Rechte bei Kapitalveränderungen (z. B. Bezugsrechte bei neuen Aktien)

Vor- und Nachteile der AG
Vorteile: 

  • Hohe Kapitalbeschaffung über Aktien 
  • Haftungsbeschränkung auf Gesellschaftsvermögen 
  • Gutes Image bei Investoren und Banken 

Nachteile: 

  • Aufwendige Gründung und Verwaltung 
  • Strenge gesetzliche Vorschriften 
  • Pflicht zur Offenlegung finanzieller Daten 

Fazit
Die Aktiengesellschaft ist ideal für größere Unternehmen oder solche mit langfristigem Kapitalbedarf. Sie überzeugt durch klare Strukturen, rechtliche Sicherheit und gute Finanzierungsmöglichkeiten. Wer jedoch eine AG gründen möchte, sollte sich über die komplexen Pflichten und rechtlichen Anforderungen bewusst sein. 

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