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Änderung im Gesetz Höfeordnung

Am 14.11.2024 verabschiedete die Bundesregierung ein Gesetz zur Änderung der Höfeordnung, welches auch in NRW Geltung entfalten wird. Die relevanteste Änderung betrifft dabei die Berechnung des Hofeswertes nach § 12 HöfeO und die daran anknüpfende Abfindung der Nicht-Hoferben..  Danach wird ab dem 01.01.2025 nicht mehr der Einheitswert für die Berechnung des Hofeswertes herangezogen. Stattdessen ist der Hofeswert ab diesem Stichtag mit 60 % des zuletzt festgestellten Grundsteuerwertes des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zu beziffern. Dies könnte auch einen nicht unerheblichen Anstieg der Abfindungen bedeuten.

 

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