Für Verwaltung von Mietverhältnissen genutztes Arbeitszimmer unterliegt steuerrechtlich keiner Abzugsbeschränkung
Ein zur Verwaltung von mehr als 50 Mietverhältnissen (im Streitfall 70 Objekte) genutztes Arbeitszimmer, das nach den Gesamtumständen des Einzelfalls…