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Anhebung der Altersbezüge – Viele Rentner werden erstmals steuerpflichtig

Rentner Steuern Steuererklaerung

Durch die Anhebung der Renten ab Juli 2016 werden viele Rentner erstmals steuerpflichtig und müssen eine Steuererklärung abgeben. Knapp 160.000 Bundesbürger sind betroffen.

Die Besteuerung der Renten in Deutschland

In Deutschland zahlen knapp vier Millionen Rentner Steuern auf ihre Altersbezüge. Diese Zahl wird in Zukunft aber deutlich steigen. Ab Juli werden knapp 160.000 Rentner erstmals steuerpflichtig. Dies liegt an einer Rentenerhöhung im kommenden Juli, die aufgrund der positiven Lohnentwicklung beschlossen wurde. Im Westen wird diese bei 4,25% sowie im Osten bei 5,95% liegen und damit das größte Rentenplus seit 23 Jahren darstellen.

Aber nicht nur Erhöhungen der Altersbezüge führen zu immer mehr steuerpflichtigen Rentner. Auch das Renteneintrittsdatum hat bedeutenden Einfluss. Rentner müssen nur einen Teil ihrer Rente versteuern. Wie hoch der steuerpflichtige Anteil ausfällt, hängt von Datum des Rentenbeginns ab. Das vor elf Jahren von der damals rot-grünen Bundesregierung eingeführte Alterseinkünftegesetz beinhaltet eine stufenweise Erhöhung dieses Anteils. Wer vor 2005 in Rente ging, muss lediglich die Hälfte seiner Rente versteuern. Seit Beginn dieses Jahres liegt der Anteil für Rentner bereits bei 72%. Ab 2040 muss dann die gesamte Renteneinkunft versteuert werden. Die Regelung gilt auch für Hinterbliebenenrenten und Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

Steuererklärung für Rentner

Der Rentenfreibetrag, also der nicht zu versteuernde Teil der Rente, kann also von Fall zu Fall deutlich variieren. Ob ein Rentner eine Steuererklärung abgeben muss, hängt aber nicht nur von der Höhe der gesetzlichen Rente ab. Zu den steuerpflichtigen Einkünften gehören beispielsweise auch Mieteinnahmen oder Betriebsrenten. Allgemein gilt, dass jeder Rentner zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, sobald seine gesamten Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen. Dieser soll das Existenzminimum sichern und liegt 2016 für Alleinstehende bei 8652 Euro sowie für Ehepaare bei 17304 Euro. Einnahmen aus geringfügiger Beschäftigung müssen nicht versteuert werden.

Auch wenn der Grundfreibetrag überschritten ist und somit die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht, muss dennoch nicht zwingend eine Steuerzahlung nötig sein. Wie alle Arbeitnehmer können auch Rentner bestimmte Ausgaben steuerlich geltend machen und so ihr zu versteuerndes Einkommen senken. So zum Beispiel durch Sonderausgaben wie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder auch zur privaten Haftpflichtversicherung und Spenden. Ebenso mindern Außergewöhnliche Belastungen wie Arzt- und Medikamentenrechnungen das Einkommen.

Darüber hinaus können Rentner auch Werbungskosten geltend machen. Pauschal erkennt das Finanzamt einen Betrag von 102 Euro an. Sollten die tatsächlich angefallenen und belegbaren Ausgaben allerdings höher liegen, können diese in vollem Umfang eingereicht werden. Als Werbungskosten gelten für Rentner alle Ausgaben, die zum Erwerb, zur Sicherung und zum Erhalt der Renten dienen. Dazu zählen beispielsweise Kontoführungsgebühren, Gewerkschaftsbeiträge oder Kosten für Renten-, Versicherungs- und Steuerberatung.

Steuernachzahlungen vermeiden

Da durch die Rentenerhöhungen und sinkenden Rentenfreibeträge immer mehr Rentner zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, ist in vielen Fällen Vorsicht geboten. Kommt ein Rentner seiner Abgabepflicht nicht selbstständig nach, wird er früher oder später vom zuständigen Finanzamt dazu aufgefordert. Dies kann im schlimmsten Fall zu hohen Nachzahlungen (plus Zinsen) von einigen Tausend Euro führen und somit einige Senioren in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Im Zweifelsfall lohnt sich eine Überprüfung der Einkünftesituation sowie der damit verbundenen Steuerpflicht durch einen Steuerberater.


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