Im Streit um die Weitergabe von Steuer-CD-Daten an den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen des saarländischen Landtags hat das Finanzgericht (FG) des Saarlandes entschieden, dass das saarländische Ministerium für Finanzen und Europa und nicht die betroffenen Steuerzahler, die die Herausgabe ihrer Daten hatten verhindern wollen, die Kosten des Prozesses zu tragen hat.
Mitte Dezember 2015 hatte der Landtagsausschuss sämtliche Steuerfälle von der CD angefordert. Drei betroffene Steuerzahler hatten sich Anfang 2016 an das FG gewandt, um die Herausgabe ihrer Daten zu verhindern. Zuvor waren sie vom Ministerium für Finanzen und Europa über dessen Bereitschaft zur Herausgabe informiert worden. Später schränkte der Landtagsausschuss sein ursprüngliches Auskunftsersuchen aber wesentlich ein, sodass die Antragsteller nunmehr nicht mehr von der Datenweitergabe betroffen waren. Diese erklärten den Rechtsstreit sodann in Übereinstimmung mit dem Antragsgegner, dem Ministerium für Finanzen und Europa, in der Hauptsache für erledigt. Infolgedessen musste das FG nur noch über die Kosten des Verfahrens entscheiden.
Diese legte es dem Ministerium für Finanzen und Europa auf. Entscheidend für das Gericht war, dass verschiedene staatliche Stellen (zum einen der Landtagsausschuss und zum andern das Ministerium für Finanzen und Europa) Steuerzahler-Daten ursprünglich uneingeschränkt hatten austauschen wollen und erst nach der Antragstellung der Betroffenen beim FG das Auskunftsersuchen so beschränkt worden war, dass die Antragsteller nicht mehr betroffen waren. Das FG hielt es für unbillig, den Betroffenen die Kosten aufzuerlegen.
Finanzgericht des Saarlandes, Entscheidungen vom 28.01.2016, 2 V 1007/16, 2 V 1008/16 und 2 V 1009/16
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Steuerberater und Diplom-Kaufmann Matthias Brinkmann