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Liechtenstein: EU-Parlament besiegelt Ende des Bankgeheimnisses

Europaparlament

Am 02.12.2015 hat das Europäische Parlament ein Abkommen über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zwischen der Europäischen Union und Liechtenstein gebilligt. Mit der im Oktober 2015 unterzeichneten Vereinbarung, die 2018 wirksam wird, sollen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung bekämpft werden.

Nach dem Abkommen werden die EU und Liechtenstein automatisch Informationen über die Finanzkonten ihrer jeweiligen Gebietsansässigen austauschen. Die auszutauschenden Informationen beziehen sich nicht nur auf Zinserträge und Dividenden, sondern auch auf Kontostände und Einkünfte aus dem Verkauf von finanziellen Vermögenswerten. Steuerpflichtigen soll es so erschwert werden, Kapital am Fiskus vorbeizuschleusen.

Die Vereinbarung sieht vor, dass Liechtenstein schärfere Regeln einführt, die den im März 2014 in der EU eingeführten entsprechen. Das Abkommen steht auch im Einklang mit den globalen Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten von 2014.

Die Steuerverwaltungen in den Mitgliedstaaten und in Liechtenstein werden laut Parlament in der Lage sein, die betreffenden Steuerpflichtigen korrekt und eindeutig zu identifizieren, ihre Steuergesetze in grenzüberschreitenden Konstellationen anzuwenden und durchzusetzen, die Wahrscheinlichkeit zu bewerten, ob eine Steuerhinterziehung begangen wird, sowie unnötige weitere Ermittlungen zu vermeiden.

Europäisches Parlament, PM vom 02.12.2015


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