Wer gegen einen Steuerbescheid Einspruch einlegen will, kann sich den Gang zum Briefkasten beziehungsweise zum Finanzamt künftig sparen – vorausgesetzt, er ist im ElsterOnline-Portal registriert. Denn Einsprüche gegen Steuerbescheide könnten jetzt auch online eingelegt werden, meldet das Bayerische Landesamt für Steuern.
Nach dem Login unter „www.elsteronline.de“ stehe im Bereich „Formulare“ unter dem Punkt „Sonstige Formulare“ ein Formular zur elektronischen Einspruchseinlegung zur Verfügung. Die elektronische Einspruchseinlegung biete eine benutzerfreundliche und leicht zu bedienende Oberfläche. Im Zeitpunkt der erfolgreichen Datenübermittlung an die Finanzverwaltung gelte der Einspruch als eingelegt.
Bayerisches Landesamt für Steuern, PM vom 03.12.2015
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Steuerberater und Diplom-Kaufmann Matthias Brinkmann