Durch eine Änderung des Unterhaltsrechts soll die Anbindung des Mindestunterhalts für minderjährige Kinder an den steuerlichen Freibetrag beendet werden. Dies sieht der Gesetzentwurf zur Änderung des Unterhaltsrechts sowie des Unterhaltsverfahrensrechts vor, den die Bundesregierung am 12.08.2015 beschlossen hat.
Die Anknüpfung an den Kinderfreibetrag habe in der Vergangenheit zu Abweichungen zwischen der Höhe des Mindestunterhalts und dem Existenzminimum minderjähriger Kinder geführt. Deswegen solle künftig die Höhe des Mindestunterhalts direkt an das Existenzminimum gekoppelt werden, erläutert das Bundesjustizministerium, das den Gesetzentwurf vorgelegt hatte.
Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, das vereinfachte Unterhaltsverfahren anwenderfreundlicher zu regeln und deutlicher als bisher auf die typischen Fälle seiner Anwendung auszurichten. Dazu würden die Verfahrensrechte der Beteiligten neu bestimmt und das Verfahren effizienter gestaltet. Geändert werden sollen daher insbesondere die Regelungen im FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen) zum Anwendungsbereich des vereinfachten Verfahrens, zu den Einwendungen des Antragsgegners, zum Übergang in das streitige Verfahren und zum Formularzwang.
Bundesjustizministerium, PM vom 12.08.2015
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