Gesellschaftrechtliche Fragen stellen sich nicht nur im Rahmen der Existenzgründung. Auch während des laufenden Geschäftsbetriebes werden unternehmerische Entscheidungen getroffen und umgesetzt. Geschäftsführer oder Prokuristen werden bestellt oder abberufen; Gesellschaftsanteile oder ganze Unternehmen werden übertragen. Gewinne oder Gehälter werden gezahlt, Unternehmen werden umgewandelt oder verschmolzen, das Gesellschaftskapital wird erhöht.
Die St-B-K verfügt in all diesen Rechtsbereichen über die entsprechende Expertise. Das trifft sowohl für den Kernbereich des Gesellschaftsrechts als auch für sämtliche in Verbindung stehende Rechtsgebiete zu. So etwa bei Haftungsfragen eines Geschäftsführers, der Vermeidung einer Insolvenz, der Vorkehrungen hinsichtlich der Unternehmensnachfolge sowie bei steuerlichen Auswirkungen von sämtlichen wirtschaftlichen Entscheidungen.
Wir verfolgen einen ganzheitlichen Beratungsansatz.
GESELLSCHAFTSVERTRAG
Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag in notarieller Form ist zur Gründung einer GmbH oder AG verpflichtend. Bei einer KG, OHG oder GbR dient der schriftliche Vertrag der Rechtssicherheit. Der sichere Weg zeigt sich häufig als der bessere.
Zu Beginn einer Geschäftstätigkeit sind Existenzgründer naturgemäß begeistert hinsichtlich der gemeinsamen Geschäftsidee. Die Festlegung von Kompetenzen bzw. Mitspracherechten gerät dabei schnell ins Hintertreffen. Entstehen Konflikte, lassen sich diese mitunter nicht beilegen. Ein ordentlicher Gesellschaftsvertrag kann daher die Unternehmensrettung bedeuten.
GEWERBEANMELDUNG
Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit soll gemäß Gewerbeordnung erst nach erfolgter Anzeige bei der zuständigen Behörde erfolgen. Dies gilt unabhängig vom Umfang der geschäftlichen Tätigkeit und davon, ob eine haupt- oder nebenberufliche Ausübung besteht. Die Anmeldung einer Zweigniederlassung und die Übernahme eines Betriebes sind ebenfalls anzeigepflichtig. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind Freiberufler, Gärtner und Landwirte sowie die Fälle von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
Ebenfalls betroffen ist die Fischerei. Die Gewerbeanmeldung erfolgt unabhängig von einer Eintragung im Handelsregister.
Die zuständige Behörde ergibt sich aus landesrechtlichen Vorschriften. Die Gebührenhöhe kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Nach erfolgter Anmeldung wird der Betrieb je nach Schwerpunkt Mitglied der Handwerks- oder Handelskammer.
WELCHE GESELLSCHAFTSFORM PASST AM BESTEN?
Bei der Unternehmensgründung ist die Wahl der richtigen Gesellschaftsform ein wichtiger Faktor. Welche Rechtsform passt am besten zu ihrer Geschäftsidee und den gegebenen Rahmenbedingungen? In unserem Rechtsformvergleich geben wir einige Infos als Hilfestellung.
MATTHIAS BRINKMANN
Ihr Ansprechpartner für die Rechtsformwahl