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Bundesrat billigt Gesetz zur Absicherung bei Bankenpleiten

Sparer sollen bei Bankenpleiten in Zukunft besser geschützt werden. Dies sieht das Gesetz zur Umsetzung der Europäischen Einlagensicherungsrichtlinie in nationales Recht (BR-Drs. 152/15) vor, das der Bundesrat am 08.05.2015 gebilligt hat.

Das Gesetz erhöht die Leistungsfähigkeit der Einlagensicherung und gestaltet sie kundenfreundlicher. Wie bisher bleiben Einlagen bis zu einer Grenze von 100.000 Euro garantiert. Die Auszahlungsfrist für die Entschädigung sinkt von bisher 20 auf sieben Arbeitstage. Zudem sind zukünftig besonders schutzwürdige Einlagen – wie zum Beispiel aus einem Immobilienverkauf oder aus sozialrechtlichen Abfindungen – bis zu einem Betrag von 500.000 Euro gesetzlich abgesichert.

Das Gesetz soll überwiegend am 03.07.2015 – ansonsten am Tag nach der Verkündung – in Kraft treten.

Bundesrat, PM vom 08.05.2015


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