Das Bundesfinanzministerium (BMF) muss den Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der zweijährigen Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren zur Durchführung des Lohnsteuerabzugs in einem BMF-Schreiben (Startschreiben) bestimmen.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat es jetzt als Starttermin für das Verfahren der zweijährigen Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren den 01.10.2015 festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt könnten die Arbeitnehmer den Antrag auf Bildung eines Freibetrags nach § 39a Einkommensteuergesetz für einen Zeitraum von längstens zwei Kalenderjahren mit Wirkung ab dem 01.01.2016 bei ihrem Wohnsitzfinanzamt stellen, so das Ministerium.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 21.05.2015, IV C 5 – S 2365/15/10001
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