Die deutsche Industrie wird auch in 2015 von Entlastungen bei der Strom- und der Energiesteuer profitieren. Wie das Bundesfinanzministerium mitteilt, haben die Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Deutschland ihre Energieeffizienz gesteigert und erhalten dafür erneut den steuerlichen Spitzenausgleich.
Die Unternehmen hätten den Zielwert für eine Reduzierung ihrer Energieintensität zu 100 Prozent erreicht, führt das Bundesfinanzministerium unter Bezugnahme auf ein Gutachten des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) aus. Dies sei Voraussetzung dafür, dass ihnen auch im Jahr 2015 der Spitzenausgleich gewährt werden kann. Damit würden die Unternehmen im Hinblick auf ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit und ihren Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienz von einem Teil der Strom- und der Energiesteuer entlastet.
Bundesfinanzministerium, PM vom 21.01.2015
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