Wegen Steuerhinterziehung sind von den Gerichten im Jahr 2013 insgesamt 2.154 Jahre Freiheitsstrafe verhängt worden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 18/3242) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 18/3036) mit.
Im Jahr 2012 seien 2.341 Jahre Haft wegen Steuerhinterziehung verhängt worden. Wegen Subventionsbetrugs seien im Jahr 2013 Verurteilungen zu insgesamt 13 Jahren Freiheitsstrafe (2012: neun Jahre) erfolgt. Außerdem teilte die Regierung mit, dass im Jahr 2013 18.032 aufgrund der Abgabe von Selbstanzeigen begonnene Strafverfahren wieder eingestellt worden seien.
Deutscher Bundestag, PM vom 26.11.2014
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